Ausbildung Verantwortlicher RSA 95, MVAS 99
Bei der Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum trägt der mit der Ausführung von Arbeiten beauftragte Vorgesetzte eine große Verantwortung die notwendige Ausbildung definiert die MVAS 99.
Er ist nicht nur für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich, sondern er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsteilnehmer durch die Arbeitsstelle im Verkehrsraum nicht unnötig behindert oder gefährdet, bzw. rechtzeitig gewarnt werden.
Vorgesetze welche nicht ausreichend ausgebildete Verantwortliche einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.
Weitere Schulungsinformationen
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte welche im Unternehmen die RSA (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) innerorts und auf Landstraßen verantwortlich umsetzen sollen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
StVO, RSA 95, MVAS 99, Arbeitsstättenrichtlinie ASR A5.2, BetrSichV § 12
Inhalte
Theoretischer Befähigungsnachweis
- Grundbegriffe, Grundsätze
- Planung von Arbeitsstellen
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Regelpläne, Verkehrszeichenpläne
- Aufstellen von Verkehrszeichen
- Überprüfung, Überwachung Unternehmen, Behörden
- Verkehrseinrichtungen, Leitelemente, Warnposten
- Sicherungsfahrzeuge, Warnkleidung
- Arbeitsstellen kürzerer, längerer Dauer
- Regelpläne B I/1- B I/17, B II/1- BII/9, B III/1-B III/3, B IV/1-B IV/3
- Regelpläne C I/1-9, C II/1-5
- Multiple Choice Theorieprüfung
Voraussetzung
Voraussetzung
Mindestalter 21 Jahre
Nachweis
Nachweis
Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat dokumentiert.
Gültigkeit
Gültigkeit
Der personenbezogene Befähigungsnachweis gilt unbefristet.