Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenfahrer
Jeder Beschäftigte der gelegentlich oder regelmäßig mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet muss nicht nur Geschick, Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuellen Vorschriften. Vorgesetzte welche nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.
Weitere Schulungsinformationen
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte welche im Unternehmen mit mobilen Hubarbeitsbühnen Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Hubarbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen sowie weitere Sonderformen fahren sollen.
Für Einsätze im Ausland bitte AST IPAF beachten.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898
Inhalte
Theoretischer Befähigungsnachweis
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige technische Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze Übersteigen, PSAgA
- Verkehrsregeln, Verkehrswege
- Technische Maßnahmen Quetschgefahr, Peitscheneffekt
- Multiple Choice Theorieprüfung
Praktischer Befähigungsnachweis
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Fahrübungen mit Fahrprüfung in den entsprechenden Maschinekategorien
Voraussetzung
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre, gesundheitliche Eignung. Bei schlechten deutsch Sprachkenntnisse können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.
Nachweis
Nachweis
Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat und Fahrausweis „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert.
Gültigkeit
Gültigkeit
Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.