Unterweisungen sind gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber in Deutschland. Die Unterweisung vermittelt das notwendige Wissen über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und korrektes Verhalten am Arbeitsplatz. Eine Unterweisung ist vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei Änderungen und auf jeden Fall jährlich durchzuführen. Ohne dokumentierte Unterweisung haften Sie als Unternehmer persönlich bei Arbeitsunfällen. AST bietet Arbeitsschutzunterweisungen im Rahmen der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers sowohl in Präsenz als auch kombiniert mit flexiblen, skalierbaren Online-Unterweisungen. Unsere Digitale Checklisten gewährleisten dabei eine lückenlose Compliance und maximale Rechtssicherheit.
Unterweisungspaket für Bau und Montage
Kombinierte Unterweisungen für Arbeitsmittel, die auf typischen Bau- und Montagestellen eingesetzt werden.
Unterweisungen für Flurförderzeuge
Pflichtunterweisung für den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen im Arbeitsalltag.
Unterweisungen für Krane
Unterweisungen für Kranbediener nach geltenden Vorschriften.
Unterweisungen für Anschlag- und Lastaufnahmemittel
Unterweisung für den sicheren Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln.
Unterweisungen für Hubarbeitsbühnen
Unterweisung zur sicheren Nutzung von Hubarbeitsbühnen im Betrieb.
Unterweisungen für PSAgA
Pflichtunterweisung zum sicheren Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
Unterweisungen für den Datenschutz
Unterweisung zur sicheren und rechtskonformen Verarbeitung von Daten.
Unterweisungen für Vertical Access
Sicherheitsunterweisungen für Arbeiten in Höhen- und Seilzugangstechniken.
Alle Online-Unterweisungen
Digitale Unterweisungen für eine flexible und lückenlose Durchführung mit maximalem Lernerfolg.
Termine beim nächsten Schritt
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AST bietet individuell auf das Unternehmen angepasste Präsenz-Unterweisungen Inhouse, vor Ort oder im Campus M Home of Safety an. Digitale Sicherheitsunterweisung für 14 Arbeitsbereiche und Arbeitsmittel, welche die Arbeitssicherheitsunterweisung als Pflicht vollständig abdecken. Die digitalen Schulungen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen von der Erstunterweisung bis zur jährlichen Wiederholung.
Branchenpakete:
Bau & Montage kombiniert rechtliche Grundlagen mit bauspezifischen Gefährdungen wie Absturz, Verschüttung, Witterung und mobilen Arbeitsmitteln. Das Paket enthält neun ergänzende Arbeitsmittel-Bausteine für Krane, Bagger, Gerüste und weitere Geräte. Vertical Access spezialisiert sich auf Höhenarbeiten mit PSAgA-Grundlagen und sechs relevanten Arbeitsmittel-Modulen.
Arbeitsmittelspezifische Unterweisungen:
Krane, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel bedienen die DGUV Vorschrift 52. Gabelstapler und elektrische Hubwagen erfüllen die jährliche Unterweisungspflicht nach BetrSichV. Hubarbeitsbühnen stehen als Standard- und mehrsprachige Variante zur Verfügung (Deutsch, Polnisch, Rumänisch, Kroatisch, Ungarisch, Bulgarisch). PSAgA-Module decken Sicherheitsgurte, Verbindungsmittel und Anschlageinrichtungen ab.
Übergreifende Pflichtschulungen:
Datenschutz nach DSGVO existiert als 45-Minuten-Kompaktversion oder modularer Lernplan mit 16 Einzelthemen. Diese Schulungen ergänzen die sicherheitstechnischen Unterweisungen um weitere Compliance-Anforderungen.
Die Unterweisungen bei AST gibt es in zwei Varianten, „BASIC“ und „RECHTSSICHER“.
Basic
Preis:
ab 45 €
zzgl. MwSt.
Ideal für:
Betriebe mit überschaubaren Prozessen und klaren Zuständigkeiten
Rechtssicher
Preis:
ab 58 €
zzgl. MwSt.
Ideal für:
Unternehmen mit Prüf-, Nachweis- oder Haftungsanforderungen
Unterweisungen bei AST bieten Ihrem Unternehmen eine vollständige Lösung aus Präsenzschulungen, Online-Modulen und digitalen Checklisten. Die Kombination dieser drei Elemente erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und senkt gleichzeitig den Organisationsaufwand.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis. Um vollständige Sicherheit zu gewährleisten, setzen sich die Inhalte aus einer Drei-Ebenen-Struktur zusammen: Allgemeines, Spezifisches und Branchenanforderungen.
Grundlagen, die für jeden Betrieb bei der Unterweisung gelten. Dazu gehören Brandschutz (Fluchtwege, Feuerlöscher), Erste Hilfe (Verbandskästen, Notruf), Verkehrswege sowie Meldepflichten bei Unfällen oder erkannten Gefahren.
Individuelle Gefahrenquellen laut Ihrer Gefährdungsbeurteilung müssenbei Unterweisungen berücksichtigt sein. Beispiele sind spezifische Maschinenbedienung, der Umgang mit Gefahrstoffen vor Ort oder Schaltberechtigungen für elektrische Anlagen.
Anforderungen an Unterweisungen nach Tätigkeitsfeld, wie in folgenden Branchenbeispielen.
Nicht jeder Mitarbeiter braucht das gleiche Unterweisungsprogramm. Neue Kollegen benötigen umfassende Einführungen, während bei erfahrenen Mitarbeitern kompakte Wiederholungsunterweisungen (sofern keine Änderungen vorliegen) oft ausreichen. Wichtig: Unterweisungen immer verständlich und in der passenden Sprache aufbereiten.
Unterhalb finden Sie heraus, wie erfolgreiche Betriebe in fünf Schritten zur erfüllten Unterweisungspflicht finden (und wie dies auch für Ihren Betrieb gelingt). Von der Analyse bis zur Optimierung sind die meisten Betriebe in wenigen Tagen einsatzbereit.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis zur Ermittlung der notwendigen Themen. Wir analysieren gemeinsam Ihre Mitarbeiterstruktur, identifizieren Lücken und prüfen, was digital oder in Präsenz geschult werden muss.
Erstunterweisungen erfolgen idealerweise in Präsenz, jährliche Wiederholungen effizient online. Komplexe Arbeitsmittel (z.B. Krane) profitieren vom Blended Learning. AST berät Sie zur optimalen Kombination.
Ein Testlauf in einer Abteilung oder an einem Standort sichert den Erfolg. Wir prüfen technische Kompatibilität bei Online-Modulen und optimieren Präsenzinhalte durch direktes Feedback vor dem großen Rollout.
Start mit Prioritätsgruppen (z.B. neue Mitarbeiter oder überfällige Unterweisungen). Online-Module stehen sofort bereit, Präsenztermine werden koordiniert – begleitet von einer klaren Kommunikation an die Belegschaft.
Auswertung von Testergebnissen und Feedback zur stetigen Verbesserung. Das System hält Inhalte bei Gesetzesänderungen aktuell und erinnert automatisch an fällige Wiederholungsunterweisungen.
Typische Herausforderungen bei Unterweisungen sind die Terminkoordination, Sprachbarrieren, Motivation, Dokumentation und Wirksamkeitsmessung. Diese fünf Hürden gilt es für Unterweisungen zu überwinden.
Schichtbetrieb, Außendienst und saisonale Schwankungen erschweren die Zusammenführung aller Mitarbeiter massiv. Eine Schulung für 50 Personen in drei Schichten erfordert oft mehr als drei Termine plus Nachholtermine. Online-Unterweisungen eliminieren dieses Problem, da jeder Teilnehmer zeitunabhängig lernt.
Wenn fremdsprachige Mitarbeiter Unterweisungen nicht vollständig verstehen, bleiben sicherheitskritische Inhalte unklar. Sprachbarrieren müssen abgebaut werden. Die Lösung sind mehrsprachige Materialien oder digitale Systeme, die Inhalte in der Muttersprache anbieten.
Die "Das weiß ich doch alles"-Haltung bei erfahrenen Mitarbeitern senkt die Aufmerksamkeit. Aktuelle Unfallbeispiele, Praxisbezug und gelegentliche Überraschungsfragen wirken Abstumpfung und Motivationsmangel entgegen.
Handschriftliche Listen, Excel-Tabellen und fehlende Unterschriften verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Suche nach Nachweisen bei Audits oder Unfällen kostet Zeit und Nerven. Digitale Unterweisungssysteme automatisieren Erfassung, Archivierung und Erinnerungsfunktionen vollständig.
Eine Unterschrift belegt noch kein Verständnis, es benötigt eine Wirksamkeitsmessung der Unterweisungen. Ob Inhalte tatsächlich verstanden wurden, bleibt klassisch oft unklar. Wissenstests, praktische Überprüfungen und Verhaltensbeobachtungen am Arbeitsplatz sind notwendig, um die tatsächliche Wirksamkeit der Unterweisung sicherzustellen.
Vier Methoden eignen sich für die Arbeitssicherheitsunterweisung: Präsenzschulungen, praktische Unterweisungen, Online-Unterweisungen und Blended Learning. Die Wahl hängt von Thema, Teilnehmerzahl, räumlicher Verteilung und Gefährdungspotenzial ab.
Präsenzschulungen zur Unterweisung versammeln Teilnehmer zu einem festen Termin an einem Ort.
Der Vorteil liegt im direkten Dialog. Rückfragen werden sofort beantwortet, Missverständnisse direkt geklärt. Für sensible Themen mit hohem Gefährdungspotenzial und Erstunterweisungen bleibt die Präsenzform eine gute Wahl.
Die Nachteile sind wie folgt.
Praktische Arbeitssicherheitsunterweisungen finden direkt am Arbeitsplatz oder an der Maschine statt. Die Teilnehmer sehen, üben und erleben die korrekten Handgriffe. Für Maschinenbedienungen, PSA-Anlegen, Notfallübungen und arbeitsmittelspezifische Themen ist diese Methode unverzichtbar. Reines Theoriewissen reicht bei sicherheitskritischen Tätigkeiten nicht aus.
Online-Unterweisungen vermitteln Wissen digital über das Internet. Videos, Animationen und interaktive Tests ersetzen den Vortrag im Schulungsraum.
Die Vorteile der Online-Unterweisung sind wie folgt.
Mitarbeiter lernen in ihrem Tempo, wiederholen schwierige Passagen und schließen mit einem Wissenstest ab.
Das Format Online-Unterweisung gewinnt im betrieblichen Alltag zunehmend an Bedeutung. Betriebe mit dezentralen Teams, Außendienstmitarbeitern, Schichtbetrieb oder internationaler Belegschaft profitieren besonders.
Die digitale Durchführung ist rechtlich zulässig, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert wird, eine Wissensüberprüfung beinhaltet und bei besonderen Gefährdungen durch praktische Elemente ergänzt wird.
Blended Learning kombiniert Online-Elemente mit Präsenzphasen. Die Theorie wird digital vermittelt; praktische Übungen, Vertiefungen und individuelle Fragen werden vor Ort behandelt. Dieses Konzept verbindet die Effizienz des E-Learnings mit der Wirksamkeit persönlicher Anleitung und erfüllt die Anforderungen der Arbeitsschutzunterweisung als Pflicht optimal.
Wir haben mit unseren Kunden bei AST beobachtet, dass die Kombination aus Online-Theorie und praktischer Wirksamkeitskontrolle vor Ort die höchste Behaltensquote erzielt.
Sechs zentrale Gesetze und Verordnungen regeln Ihre Unterweisungspflicht als Arbeitgeber. Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage; spezifische Verordnungen konkretisieren die Anforderungen für bestimmte Gefährdungen und Arbeitsbereiche.
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für alle Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz. Der Gesetzestext schreibt vor: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“ Die Unterweisungsinhalte sind auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich der Beschäftigten anzupassen.
Die Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung konkretisiert die Unterweisungspflicht. Sie legt fest: „Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“ Die Vorschrift definiert Unterweisungsanlässe, Pflichtinhalte und Dokumentationsfristen.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt Sicherheitsunterweisungen für Arbeitsmittel. Eine Unterweisung ist erforderlich, bevor Beschäftigte Arbeitsmittel wie Maschinen, Geräte oder Anlagen erstmals verwenden. Gefährdungsquellen, Schutzmaßnahmen und das Vorgehen bei Störungen sind Pflichtbestandteile. Für Gabelstapler, Krane und Hubarbeitsbühnen schreibt die BetrSichV jährliche Wiederholungsunterweisungen vor.
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet zur Unterweisung über eingesetzte Gefahrstoffe. Pflichtinhalte umfassen: Bezeichnung und Kennzeichnung der Stoffe, Gesundheitsrisiken bei Exposition, korrekte Lagerung und Entsorgung, erforderliche Schutzmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kontakt. Die Sicherheitsunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich erfolgen.
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt Unterweisungen zum bestimmungsgemäßen Betreiben der Arbeitsstätte vor. Relevante Themen: Bedienung von Sicherheitseinrichtungen, Nutzung von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Verhalten bei Notfällen und Räumung, Brandschutzmaßnahmen und Fluchtwege.
Das Betriebsverfassungsgesetz ergänzt die Unterweisungspflicht aus Arbeitnehmersicht. Es schreibt vor: „Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen dieser bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren.„
Branchenspezifische Vorschriften für Unterweisungen: Je nach Branche kommen weitere Unterweisungspflichten hinzu. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschriften) enthalten branchenspezifische Anforderungen. Anforderungen aus ISO-Zertifizierungen (ISO 9001, ISO 45001) können zusätzliche Unterweisungsthemen vorgeben. Betriebe mit Qualitätsmanagementsystemen dokumentieren Sicherheitsunterweisungen häufig als Teil ihrer Zertifizierungsanforderungen.
Die jährliche Unterweisung ist der Standard. Doch je nach Personengruppe und Gefährdung gelten kürzere Intervalle.
Erwachsene Beschäftigte müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden (gesetzlicher Mindeststandard).
Gemäß § 29 JArbSchG benötigen Jugendliche aufgrund geringerer Erfahrung häufigere Wiederholungen.
Leiharbeiter: Vor Arbeitsaufnahme bei jedem neuen Einsatzort.
Schwangere: Unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft.
Z.B. Biostoffe, Gefahrstoffe oder Fahrertätigkeiten (Stapler/Kran). Oft gelten hier strengere Fristen oder erweiterte Inhalte.
Die Frist orientiert sich nicht am Kalenderjahr, sondern exakt am Datum der letzten Durchführung.
§ 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 schreiben dies vor – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Selbst Kleinunternehmen unterliegen dieser Pflicht.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Bei Unfällen ohne dokumentierte Unterweisung haftet der Arbeitgeber oft persönlich. Auch strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung sind möglich. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.
Berufsgenossenschaften prüfen nach Arbeitsunfällen routinemäßig die Unterweisungsnachweise. Fehlt die Dokumentation, drohen Regressansprüche: Die BG kann geleistete Entschädigungszahlungen vom Betrieb zurückfordern.
Verantwortung ist keine Einbahnstraße. Gemäß § 15 ArbSchG müssen Beschäftigte Vorschriften befolgen und Schutzausrüstung nutzen. Bei Verstößen gegen diese Mitwirkungspflicht drohen arbeitsrechtliche Folgen bis zur Kündigung.
Jetzt Unterweisungen rechtssicher und praxisnah umsetzen
Unterweisungen bilden das Fundament für sichere Arbeitsabläufe in jedem Betrieb. Wir bei AST haben uns seit über 20 Jahren auf Arbeitssicherheit spezialisiert und entwickeln Unterweisungskonzepte, die Ihre Mitarbeiter wirklich erreichen. Praxisnah, rechtssicher und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Jede Unterweisung verfolgt ein klares Ziel: Ihre Beschäftigten erkennen Gefahren, bevor Unfälle passieren.
Angelika und Matthias Müller (Geschäftsführung)
Die folgenden drei Arten von Sicherheitsunterweisungen decken unterschiedliche Situationen im Betrieb ab. Die Erstunterweisung, die jährliche Unterweisungen und die anlassbezogene Unterweisung. Jede Art erfüllt spezifische Anforderungen, wie wir im Nachgang erläutern.
Die Erstunterweisung erfolgt vor der ersten Arbeitsaufnahme und bildet das Fundament für sicheres Arbeiten. Neue Mitarbeiter, Leiharbeiter und Praktikanten erhalten grundlegende Informationen über betriebliche Sicherheitsregeln, Notfallprozeduren und Ansprechpartner. Der Umfang ist umfassend: Fluchtwege, Sammelplätze, Erste-Hilfe-Einrichtungen, persönliche Schutzausrüstung und arbeitsplatzbezogene Gefährdungen. Ohne abgeschlossene Erstunterweisung darf kein Beschäftigter seine Tätigkeit aufnehmen.
Jährliche Unterweisungen frischen vorhandenes Wissen auf und aktualisieren es kontinuierlich. Diese Wiederholungsunterweisungen verhindern, dass Sicherheitswissen verblasst und Routinen nachlässig werden. Neue Erkenntnisse aus Unfallanalysen, geänderte Vorschriften und technische Entwicklungen fließen in die Aktualisierung ein. Die jährlichen Unterweisungen bilden den Kern der betrieblichen Sicherheitskultur.
Die anlassbezogene Unterweisung reagiert auf konkrete Veränderungen oder Ereignisse. Typische Anlässe: Beinahe-Unfälle, tatsächliche Arbeitsunfälle, neue Maschinen, Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich, neue Technologien, geänderte Arbeitsverfahren, neue Gefahrstoffe oder erkannte Mängel in der Gefährdungsbeurteilung. Diese situative Schulung adressiert spezifische Risiken unmittelbar und praxisnah. Anlassbezogene Unterweisungen ersetzen nicht die jährliche Unterweisung, sondern ergänzen sie.
Die jährliche Arbeitsschutzunterweisung ist die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholung der Unterweisung für Mitarbeiter, die mindestens einmal pro Jahr stattfinden muss. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 (§ 4) bilden die rechtliche Grundlage für diese Unterweisungspflicht.
Der Zweck der jährlichen Unterweisung geht über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Die Mitarbeiter sollen befähigt werden, Gefährdungen selbstständig zu erkennen, Schutzmaßnahmen konsequent anzuwenden und im Notfall richtig zu reagieren. Eine regelmäßige Wiederholung ist wichtig, um Routine-Blindheit und schleichende Nachlässigkeit im Arbeitsalltag zu verhindern.
Die Inhalte der Unterweisung orientieren sich an der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Allgemeine Themen wie Brandschutz, Erste Hilfe und Fluchtwege gehören ebenso dazu wie spezifische Gefährdungen durch Maschinen, Arbeitsmittel oder Absturzrisiken. Der konkrete Arbeitsalltag der Beschäftigten bestimmt die Tiefe und die Schwerpunkte der Sicherheitsunterweisung.
Die jährliche Sicherheitsunterweisung schützt die Beschäftigten vor Unfällen und sichert Ihren Betrieb rechtlich ab. Eine Kombination aus fundierter Gefährdungsbeurteilung, passenden Unterweisungsmethoden und lückenloser Dokumentation sorgt dabei dafür, dass die Unterweisungspflicht wirksam erfüllt wird.
Die Präsenz oder Online-Unterweisungen von AST lösen organisatorische Hürden und erhöhen gleichzeitig die Qualität und Nachvollziehbarkeit Ihrer Arbeitssicherheitsunterweisungen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsunterweisungen?
Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, einschließlich Gesundheitsschutz, Ergonomie und psychischer Belastung. Die Arbeitssicherheit konzentriert sich auf die technische und organisatorische Unfallverhütung: sichere Maschinen, Schutzausrüstung, Verkehrswege und Notfallprozeduren. Beide Begriffe, Arbeitsschutzunterweisungen und Arbeitssicherheitsunterweisungen, werden im betrieblichen Alltag oft synonym verwendet. Arbeitssicherheitsunterweisungen behandeln primär sicherheitstechnische Aspekte, während Arbeitsschutzunterweisungen den breiteren Rahmen einschließen, der Themen wie Arbeitsmedizin und Gesundheitsförderung abdeckt.
Kombinationsschulungen reduzieren Schulungsaufwand und -kosten erheblich, wenn Mitarbeiter mehrere zusammenhängende Qualifikationen benötigen. Bis zu 30 % Zeitersparnis entsteht durch den Wegfall redundanter Ausbildungsinhalte wie Rechtsgrundlagen, Sicherheitsunterweisungen und allgemeine Gefährdungsbeurteilungen.
Die didaktische Verknüpfung mehrerer Arbeitsmittel in einer Schulung vertieft das Verständnis für übergreifende Sicherheitsprinzipien. Teilnehmer entwickeln ein ganzheitliches Sicherheitsbewusstsein, wenn sie Zusammenhänge zwischen verschiedenen Tätigkeiten erkennen – beispielsweise zwischen Kranführung und Anschlagen oder zwischen Hubarbeitsbühnen-Bedienung und PSAgA-Anwendung.
Betriebe profitieren von reduzierten Ausfallzeiten, wenn Mitarbeiter mehrere Qualifikationen in einem Schulungsblock erwerben. Die Planung vereinfacht sich, Reisekosten sinken und die Einsatzfähigkeit der Mitarbeiter steigt schneller als bei Einzelschulungen über mehrere Monate verteilt.
AST bietet folgende bewährte Kombinationspakete: Kranführer + Anschläger (3 Tage statt 5 Tage einzeln), Hubarbeitsbühne + PSAgA (2 Tage statt 3 Tage einzeln), Stapler + Ladungssicherung (3 Tage statt 4 Tage einzeln). Individuelle Kombinationen werden auf Anfrage zusammengestellt, wenn spezifische betriebliche Anforderungen vorliegen – die perfekte Ergänzung zu unserem umfänglichen Programm zur Arbeitssicherheitsschulung.
Unterweisungen dürfen Arbeitgeber, von ihnen beauftragte Vorgesetzte und fachkundige Personen durchführen. Die Unterweisungspflicht liegt primär beim Arbeitgeber, der diese Aufgabe schriftlich delegieren kann.
Typische Unterweisungsberechtigte:
Typische Unterweisungsberechtigte sind Führungskräfte wie Abteilungsleiter, Meister und Teamleiter. Sie unterweisen ihre direkt unterstellten Mitarbeiter. Diese unterweisungsberechtigten Personen kennen die spezifischen Arbeitsplatzgefährdungen und haben die Weisungsbefugnis, sicherheitsgerechtes Verhalten einzufordern. Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten bei der Unterweisungserstellung und übernehmen übergreifende Schulungen. Externe Dienstleister ergänzen mit spezialisierten Arbeitssicherheitsunterweisungen zu komplexen Themen wie Kranführung, Hubarbeitsbühnen oder PSAgA-Anwendung.
Qualifikationsanforderungen:
Die unterweisende Person muss die Unterweisungsinhalte selbst verstehen und vermitteln können. Fachliche Kompetenz bezüglich der behandelten Gefährdungen ist Voraussetzung. Didaktische Fähigkeiten zur verständlichen Wissensvermittlung erhöhen die Wirksamkeit erheblich.
Die Endverantwortung verbleibt immer beim Arbeitgeber. Delegation entbindet nicht von der Überwachungspflicht. Regelmäßige Kontrollen der Unterweisungsqualität und -dokumentation sind erforderlich. Bei Online-Unterweisungen durch externe Anbieter bleibt die Verantwortung für Verständnissicherung und Dokumentation beim Arbeitgeber.
Die jährliche Unterweisung wird durch schriftliche Aufzeichnungen dokumentiert, die Datum, Teilnehmer, Inhalte und Bestätigungen enthalten. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Gerichten.
Pflichtangaben in der Dokumentation:
Unterschrift als Teilnahmebestätigung:
Die Unterschrift (oder der digitale Nachweis) der Teilnehmer bestätigt, dass sie an der Sicherheitsunterweisung teilgenommen haben und die Inhalte verstanden haben. Diese Bestätigung schützt den Arbeitgeber bei späteren Streitigkeiten oder Unfalluntersuchungen. Ohne Unterschrift fehlt der Nachweis, dass der einzelne Mitarbeiter tatsächlich unterwiesen wurde.
Form der Dokumentation:
Papierbasierte Dokumentation nutzt standardisierte Formulare mit Unterschriftenfeldern. Digitale Dokumentation erfolgt über Unterweisungssoftware mit elektronischen Signaturen oder Bestätigungsklicks. Beide Formen sind rechtlich gleichwertig, sofern Authentizität und Unveränderbarkeit gewährleistet sind. Elektronische Unterweisungssysteme erfassen die Dokumentation automatisch und reduzieren den Verwaltungsaufwand erheblich.
Aufbewahrungsfristen:
Die DGUV empfiehlt eine Aufbewahrungsdauer von mindestens zwei Jahren. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen verlängert sich die Frist auf 40 Jahre. Viele Betriebe archivieren Unterweisungsnachweise für die gesamte Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters plus zehn Jahre, um bei Spätschäden abgesichert zu sein.
Häufige Dokumentationsfehler:
Fehlende Unterschriften einzelner Teilnehmer, ungenaue Inhaltsangaben (nur „Arbeitssicherheit“ statt konkreter Themen), nicht zuordenbare Daten und verlorene Dokumente schwächen die Beweiskraft erheblich. Digitale Systeme eliminieren viele dieser Fehlerquellen durch automatisierte Prozesse.
Nach der Umstellung auf digitale Dokumentation berichteten uns Kunden, dass sie bei BG-Prüfungen erstmals alle Nachweise innerhalb weniger Minuten vorlegen konnten.