Blended Learning Ansatz für Arbeitssicherheitsschulungen.

Unterweisung – Pflicht für die Arbeitssicherheit

Unterweisungen sind gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber in Deutschland. Die Unterweisung vermittelt das notwendige Wissen über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und korrektes Verhalten am Arbeitsplatz. Eine Unterweisung ist vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei Änderungen und auf jeden Fall jährlich durchzuführen. Ohne dokumentierte Unterweisung haften Sie als Unternehmer persönlich bei Arbeitsunfällen. AST bietet Arbeitsschutzunterweisungen im Rahmen der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers sowohl in Präsenz als auch kombiniert mit flexiblen, skalierbaren Online-Unterweisungen. Unsere Digitale Checklisten gewährleisten dabei eine lückenlose Compliance und maximale Rechtssicherheit.

55+ positive Rezensionen zu AST GmbH & Co. KG

Unterweisungspaket für Bau und Montage

Kombinierte Unterweisungen für Arbeitsmittel, die auf typischen Bau- und Montagestellen eingesetzt werden.

Unterweisungen für Flurförderzeuge

Pflichtunterweisung für den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen im Arbeitsalltag.

Unterweisungen für Krane

Unterweisungen für Kranbediener nach geltenden Vorschriften.

Unterweisungen für Anschlag- und Lastaufnahme­mittel

Unterweisung für den sicheren Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln.

Unterweisungen für Hubarbeitsbühnen

Unterweisung zur sicheren Nutzung von Hubarbeitsbühnen im Betrieb.

Unterweisungen für PSAgA

Pflichtunterweisung zum sicheren Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.

Unterweisungen für den Datenschutz

Unterweisung zur sicheren und rechtskonformen Verarbeitung von Daten.

Unterweisungen für Vertical Access

Sicherheitsunterweisungen für Arbeiten in Höhen- und Seilzugangstechniken.

Alle Online-Unterweisungen

Digitale Unterweisungen für eine flexible und lückenlose Durchführung mit maximalem Lernerfolg.

Befähigte Person Flurförderzeuge „Basic“ | Präsenz

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Befähigte Person Erdbaumaschinen und starre Teleskopstapler „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Regalinspekteur DIN EN 15635 „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person LKW-Ladekran „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Brückenkrane „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Multifunktionale Fahrzeuge (Abschlepp-, Berge-, Kran-, Plateau-Fahrzeuge) „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenzunterricht)

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Befähigte Person Winden, Hub- und Zuggeräte „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Hubarbeits- und Fahrzeughebebühnen „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Tore (Sektionaltore, Rolltore) „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen (roto) „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Arbeits- und Schutzgerüste

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Befähigte Person Schalung, Tragkonstruktion und Traggerüst „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Anschlagmittel und Zurrmittel

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Befähigte Person Leitern und Tritte „ISO“ | Präsenz

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Befähigte Person Rollgerüste / fahrbare Arbeitsbühnen DIN EN 1004

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Befähigte Person Absetz- und Abrollbehälter

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Befähigte Person Turmdrehkrane „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person PSA gegen Absturz (PSAgA) „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Lernplan Hub Qualifizierung

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Unterweisung „Datenschutz 2026“ – Bediener | E-Learning

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Präsenzlehrgang am 3-4-24

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teva-Allgemein-Höhe

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teva-Allgemein-Gerüst

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teva-Allgemein-Gruben

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teva-Allgemein-Produktion

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teva-Allgemein-Produktion-Behälter

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teva-Allgemein-Wartung

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teva-Allgemein-Produktion- Wartung

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Hubarbeitsbühnen Bediener DGUV – Qualifizierung

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Hubarbeitsbühnen Bediener DGUV – Qualifizierung // Blended-Learning

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Bediener Teleskopstapler „Komplettpaket starrer und drehbarer Aufbau“ | Präsenz

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Bediener Hubarbeitsbühnen „Komplettpaket“ IPAF“ (Qualifizierung 3a,3b,1a,1b) | Präsenz

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Hubarbeitsbühnen Bediener IPAF – Qualifizierung 3a, 3b

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Minikran Qualifizierung – Bediener

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Fahrzeugkrane / LKW-Ladekran Qualifizierung – Bediener DE/CH

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Fahrzeugkran LKW-Ladekran Unterweisung zur Bediener Tätigkeit

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Mobilkran – Bediener mit Qualifizierung DE/CH

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Bediener Turmdrehkran Oben- und Untendreher „Grundbefähigung mit Erfahrung ZUMBau“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Turmdrehkrane Oben- und Untendreher – Bediener mit Erfahrung

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Turmdrehkrane Oben- und Untendreher – Bediener ohne Erfahrung

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Brückenkran Bediener – Qualifizierung mit Erfahrung

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Brückenkran Bediener – Qualifizierung ohne Erfahrung

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Befähigte Person Fahrzeuge „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Minikrane „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Turmdrehkran Unterweisung zur Kran-Bediener Tätigkeit

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Fahrzeugkrane / LKW-Ladekran / Anhängerkrane Qualifizierung – Bediener

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Turmdrehkrane Untendreher – Bediener ohne Erfahrung

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Geprüfter Trainer / Qualifizerender

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RSA Verantwortlicher Innerorts, Landstraßen und Autobahnen

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Befähigte Person Mitgänger Flurförderzeug Hubwagen – E-Learning

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Befähigte Person Leitern und Tritte „ISO“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Regalinspekteur DIN EN 15635 „Basic“ | E-Learning

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Befähigte Person fahrbare Arbeitsbühnen DIN EN 1004 – E-Learning

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Befähigte Person Erdbaumaschinen und starre Teleskopstapler „Basic“ | Präsenz

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Befähigte Person Brückenkrane „Basic“ | Präsenz

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Befähigte Person LKW-Ladekran „Basic“ | Präsenz

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Befähigte Person Hubarbeits- und Fahrzeughebebühnen „Basic“ | Präsenz

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Befähigte Person Tore (Sektionaltore, Rolltore) „Basic“ | Präsenz

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Befähigte Person Fahrzeuge „Basic“ | Präsenz

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Befähigte Person Autostaten

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Befähigte Person Regalbediengeräte

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Befähigte Person Flüssigkeitsstrahler

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Befähigte Person Pressen

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Befähigte Person Hydraulikschlauchleitungen

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test struktur neu

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Trainer „Arbeitsmittel“

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Befähigte Person „starre Teleskopstapler“

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Bediener Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel „Komplettpaket“ (Anschläger) | Präsenz

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Ausbilder für PSAgA „Pro“ | Präsenz

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Ausbilder für PSAgA „Pro ISO“ | Präsenz

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Ausbilder für Flurförderzeuge „Pro“ | Präsenz

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Ausbilder für Kranführer, Brückenkran „Pro“ | Präsenz

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Ausbilder für Flurförderzeuge „Pro ISO“ | Präsenz

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Ausbilder für Kranführer, Brückenkran „Pro ISO“ | Präsenz

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Ausbilder für Kranführer, LKW-Ladekran und Turmdrehkran „Pro“ | Präsenz

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Ausbilder für Kranführer, LKW-Ladekran und Turmdrehkran „Pro ISO“ | Präsenz

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Ausbilder für Lastaufnahmemittel „Pro“ | Präsenz

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Ausbilder für Lastaufnahmemittel „Pro ISO“ | Präsenz

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Ausbilder für Hubarbeitsbühnen DGUV „Pro“ | Präsenz

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Ausbilder für Teleskopstapler „Pro“ | Präsenz

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Ausbilder für Hubarbeitsbühnen DGUV „Pro ISO“ | Präsenz

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Ausbilder für Teleskopstapler „Pro ISO“ | Präsenz

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Befähigte Person PSA gegen Absturz (PSAgA) „Basic“ | Präsenz

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Ausbilder für Erdbaumaschinen „Pro“ | Präsenz

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Ausbilder für Erdbaumaschinen „Pro ISO“ | Präsenz

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Ausbilder für Erdbaumaschinen „Pro“ | Präsenz

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Ausbilder für Erdbaumaschinen „Pro ISO“ | Präsenz

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Ausbilder für RSA21 und MVAS 99 „Pro“ | Präsenz

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Bediener Turmdrehkran Oben- und Untendreher „Grundbefähigung ohne Erfahrung ZUMBau“ (Kranschein) | Präsenz

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Ausbilder für RSA21 und MVAS 99 „Pro ISO“ | Präsenz

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Befähigte Person Flurförderzeuge „ISO“ | Präsenz

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Befähigte Person Flurförderzeuge „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Flurförderzeuge „ISO“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Safety Days 2026 als elearning

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Befähigte Person Brückenkrane „ISO“ | Präsenz

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Befähigte Person Brückenkrane „ISO“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Befähigte Person Minikrane „ISO“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

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Ausbilder für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten Modul A + B „Pro“ | Präsenz

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Bediener Mastkletterbühne „Grundbefähigung IPAF“ (Demonstrator) | Präsenz

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Bediener Turmdrehkrane Untendreher „Grundbefähigung mit Erfahrung“ (Kranschein) | Präsenz

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Ab: 560,00 €

Bediener Turmdrehkrane Untendreher „Grundbefähigung mit Erfahrung“ (Kranschein) | Präsenz

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Ab: 560,00 €

2027 AST-SAFETY DAYS in Blaustein

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Ab: 315,00 €

Modul Zertifizierung Befähigte Person Minikran „ISO“ | Präsenz

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Ab: 950,00 €

Modul Zertifizierung Befähigte Person Brückenkran „ISO“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 950,00 €

2026 AST-SAFETY DAYS als E-Learning

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Ab: 315,00 €

Modul Zertifizierung Befähigte Person Flurförderzeuge „ISO“ | Präsenz

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Ab: 950,00 €

Modul Zertifizierung Befähigte Person Leitern und Tritte „ISO“ | Präsenz

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Ab: 950,00 €

2026 AST-SAFETY DAYS in Hamburg

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Ab: 375,00 €

Unterweisung für Turmdrehkran – Bediener ohne Erfahrung | Präsenz

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Ab: 560,00 €

Unterweisung „Bau und Montage basic französich“ – Bediener | E-Learning

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Ab: 45,00 €

Bediener Turmdrehkrane Oben- und Untendreher „Grundbefähigung mit Erfahrung“ (Kranschein) | Präsenz

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Ab: 550,00 €

Bediener Brückenkran „Grundbefähigung ohne Erfahrung“ (Kranschein) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 560,00 €

Unterweisung Hubarbeitsbühnen – Bediener | E-Learning

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Ab: 45,00 €

Bediener Flurförderzeuge „Grundbefähigung mit Erfahrung“ (Staplerschein) | Blended Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 250,00 €

Unterweisung Flurförderzeuge – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 45,00 €

2026 AST-SAFETY DAYS in Blaustein

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 315,00 €

Unterweisung Krane, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 45,00 €

Befähigte Person Arbeits- und Schutzgerüste „Basic“ | Blended Learning (E-Learning und Präsenz)

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 625,00 €

Unterweisung für Ladungssicherung intensiv – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 45,00 €

Bediener Fahrzeugkran / LKW-Ladekran „Grundbefähigung mit Qualifizierung DE/CH“ (Kranschein) | Präsenz

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Ab: 2440,00 €

Trainerfortbildung PSAgA 2026

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Ab: 515,00 €

Befähigte Person Fahrbare Arbeitsbühnen DIN EN 1004 „Basic“ | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Befähigte Person Leitern und Tritte „Basic“ | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Befähigte Person Mitgänger Flurförderzeug Hubwagen „Basic“ | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Unterweisung „Vertical Access rechtssicher“ – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 58,00 €

Unterweisung „Vertical Access basic“ – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 45,00 €

Unterweisung „Bau und Montage rechtssicher“ – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 58,00 €

Unterweisung „PSAgA B1 + B2 basic“ – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 45,00 €

Unterweisung „PSAgA B1 + B2 rechtssicher“ – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 58,00 €

Unterweisung „Bau und Montage basic“ – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 45,00 €

Modul Zertifizierung Ausbilder Hubarbeitsbühnen „Pro ISO“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 950,00 €

Bediener RSA 21 „Erweiterung Verantwortlicher Autobahn“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 290,00 €

Bediener Ladungssicherung „Grundbefähigung“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Bediener Turmdrehkrane Untendreher „Grundbefähigung ohne Erfahrung“ (Kranschein) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 950,00 €

Bediener Minikran „Grundbefähigung“ (Kranschein) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 560,00 €

Bediener Fahrzeugkran, LKW-Ladekran, Anhängerkran „Grundbefähigung“ (Kranschein) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 560,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Minikran „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Fahrzeuge „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Multifunktionale Fahrzeuge (Abschlepp-, Berge-, Kran-, Plateau-Fahrzeuge) „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1350,00 €

Modul Grundlagen (QM A+B+C) Befähigte Person „Basic“ | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 250,00 €

Bediener Brückenkran „Grundbefähigung mit Erfahrung“ (Kranschein) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Unterweisung für Turmdrehkran – Bediener mit Erfahrung | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Bediener Arbeits- und Schutzgerüste „Grundbefähigung“ (Qualifizierte Person) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Bediener fahrbare Arbeitsbühnen DIN EN 1004 „Grundbefähigung“ (Qualifizierte Person) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Bediener Bergefachkraft LKW „Grundbefähigung“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 950,00 €

Bediener Bauaufzüge „Grundbefähigung IPAF“ (Demonstrator) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 360,00 €

Bediener Hubarbeitsbühnen „Erweiterung Einweiser IPAF“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 460,00 €

Bediener Flurförderzeuge Erweiterung Schubmaststapler | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 250,00 €

Bediener Hubarbeitsbühnen „Grundbefähigung DGUV | Blended-Learning (E-Learning und Präsenz)

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 250,00 €

Unterweisung „Hubarbeitsbühnen intensiv mehrsprachig rechtssicher“ – Bediener | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 58,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Winden, Hub- und Zuggeräte „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Tore (Sektionaltore, Rolltore) „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Teleskopstapler mit drehbaren Oberwagen „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 325,00 €

Befähigte Person Fahrbare Arbeitsbühnen DIN EN 1004 „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Regalinspekteur DIN EN 15635 „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person LKW-Ladekran „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 325,00 €

Befähigte Person Leitern und Tritte „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Flurförderzeuge „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Hubarbeits- und Fahrzeughebebühnen „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Erdbaumaschinen und starre Teleskopstapler „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Brückenkrane „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 325,00 €

Befähigte Person Anschlagmittel „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Befähigte Person Absetz- und Abrollbehälter „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person PSAgA Kernkompetenz „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1350,00 €

Modul Kernkompetenz Befähigte Person Turmdrehkran „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1100,00 €

Modul Grundlagen (QM A+B+C) Befähigte Person „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 450,00 €

Bediener Motorkettensäge „Erweiterung Arbeitskörbe, Drehleitern und Abtragen (Modul D) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 890,00 €

Bediener Motorkettensäge „Erweiterung Arbeitskörbe und Drehleitern“ (Modul C) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 610,00 €

Bediener Motorkettensäge „Erweiterung Baumfällung und Aufarbeitung“ (Modul B) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 790,00 €

Bediener Motorkettensäge „Grundbefähigung“ (Modul A) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Bediener Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb „Grundbefähigung“ (Anschläger) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Bediener Ketten und Stahldrahtseile „Grundbefähigung“ (Anschläger) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Bediener Hebebänder & Rundschlingen „Grundbefähigung“ (Anschläger) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Bediener Mobilkran „Grundbefähigung mit Qualifizierung DE/CH“ (Kranschein) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 2440,00 €

Unterweisung Fahrzeugkran LKW-Ladekran – Bediener | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 280,00 €

Bediener PSA gegen Absturz „Erweiterung B4“ (PSAgA Freimessen) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 510,00 €

Bediener PSA gegen Absturz „Erweiterung B3“ (PSAgA Enge Räume und Schächte) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 510,00 €

Bediener PSA gegen Absturz „Erweiterung B2“ (PSAgA Arbeiten in der Höhe mit Rettung) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 510,00 €

Bediener PSA gegen Absturz „Grundbefähigung B1“ (PSAgA) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 380,00 €

Bediener Erdbaumaschinen „Grundbefähigung mit Erfahrung“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 490,00 €

Bediener Erdbaumaschinen „Grundbefähigung ohne Erfahrung“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 950,00 €

Modul Prüfung Bediener Teleskopstapler „Grundbefähigung ZUMBau“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 615,00 €

Bediener Teleskopstapler „Erweiterung drehbarer Oberwagen mit Anbaugerät Arbeitsbühne“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 315,00 €

Bediener Teleskopstapler „Erweiterung drehbarer Oberwagen mit Kranwinde“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 315,00 €

Bediener Teleskopstapler starrer Aufbau „Grundbefähigung“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 610,00 €

Ausbilder für PSAgA „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 2950,00 €

Ausbilder für Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1550,00 €

Ausbilder für Ladungssicherung „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1550,00 €

Bediener Hubarbeitsbühnen „Erweiterung DGUV 1b“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 50,00 €

Modul Prüfung Bediener Turmdrehkran „Grundbefähigung ZUMBau“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 650,00 €

IPAF PAL-CARD

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 50,00 €

Modul Bediener Turmdrehkrane Oben- und Untendreher „Grundbefähigung ohne Erfahrung ZUMBau“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 950,00 €

Ausbilder für RSA21 und MVAS 99 „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 2240,00 €

Bediener RSA 21 „Grundbefähigung“ (Verantwortlicher Innerorts & Landstraßen) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 290,00 €

Ausbilder für Kranführer, LKW-Ladekran und Turmdrehkran „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1550,00 €

Ausbilder für Kranführer, Brückenkranführer „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1550,00 €

Ausbilder für Teleskopstapler „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1650,00 €

Ausbilder für Erdbaumaschinen „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1550,00 €

Ausbilder Hubarbeitsbühnen IPAF Praxis | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1280,00 €

Ausbilder Hubarbeitsbühnen IPAF | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 2160,00 €

Ausbilder für Hubarbeitsbühnen DGUV „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1550,00 €

Bediener Hubarbeitsbühnen „Grundbefähigung IPAF“ (Qualifizierung 3a, 3b) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 360,00 €

Bediener Hubarbeitsbühnen „Erweiterung IPAF“ (Qualifizierung 1a, 1b) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 100,00 €

Bediener Hubarbeitsbühnen „Grundbefähigung DGUV“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 250,00 €

Modul Theorie Bediener Turmdrehkran „Grundbefähigung mit Erfahrung ZUMBau“ | E-Learning

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 390,00 €

AST-Sicherheitslogbuch

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 29.9,00 €

Ausbilder für Flurförderzeuge „Basic“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 1550,00 €

Modul Moderation & Präsentation Ausbilder „Pro“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 390,00 €

Bediener Flurförderzeuge „Grundbefähigung ohne Erfahrung“ (Staplerschein) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 325,00 €

Modul Vorschriftenkompetenz Ausbilder „Pro“ | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 390,00 €

Bediener Flurförderzeuge „Grundbefähigung mit Erfahrung“ (Staplerschein) | Präsenz

Termine beim nächsten Schritt

Ab: 250,00 €

Welche Unterweisungen bietet AST für die Arbeitssicherheit an?

AST bietet individuell auf das Unternehmen angepasste Präsenz-Unterweisungen Inhouse, vor Ort oder im Campus M Home of Safety an. Digitale Sicherheitsunterweisung für 14 Arbeitsbereiche und Arbeitsmittel, welche die Arbeitssicherheitsunterweisung als Pflicht vollständig abdecken. Die digitalen Schulungen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen von der Erstunterweisung bis zur jährlichen Wiederholung.

Branchenpakete:
Bau & Montage kombiniert rechtliche Grundlagen mit bauspezifischen Gefährdungen wie Absturz, Verschüttung, Witterung und mobilen Arbeitsmitteln. Das Paket enthält neun ergänzende Arbeitsmittel-Bausteine für Krane, Bagger, Gerüste und weitere Geräte. Vertical Access spezialisiert sich auf Höhenarbeiten mit PSAgA-Grundlagen und sechs relevanten Arbeitsmittel-Modulen.

Arbeitsmittelspezifische Unterweisungen:
Krane, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel bedienen die DGUV Vorschrift 52. Gabelstapler und elektrische Hubwagen erfüllen die jährliche Unterweisungspflicht nach BetrSichV. Hubarbeitsbühnen stehen als Standard- und mehrsprachige Variante zur Verfügung (Deutsch, Polnisch, Rumänisch, Kroatisch, Ungarisch, Bulgarisch). PSAgA-Module decken Sicherheitsgurte, Verbindungsmittel und Anschlageinrichtungen ab.

Übergreifende Pflichtschulungen:
Datenschutz nach DSGVO existiert als 45-Minuten-Kompaktversion oder modularer Lernplan mit 16 Einzelthemen. Diese Schulungen ergänzen die sicherheitstechnischen Unterweisungen um weitere Compliance-Anforderungen.

Die Unterweisungen bei AST gibt es in zwei Varianten, „BASIC“ und „RECHTSSICHER“.

Preise und Umfang der Unterweisungen mit AST

Basic

Preis:
ab 45 €
zzgl. MwSt.

Ideal für:
Betriebe mit überschaubaren Prozessen und klaren Zuständigkeiten

Rechtssicher

Preis:
ab 58 €
zzgl. MwSt.

Ideal für:
Unternehmen mit Prüf-, Nachweis- oder Haftungsanforderungen

Vorteile der Unterweisungen

Unterweisungen bei AST bieten Ihrem Unternehmen eine vollständige Lösung aus Präsenzschulungen, Online-Modulen und digitalen Checklisten. Die Kombination dieser drei Elemente erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und senkt gleichzeitig den Organisationsaufwand.

Welche Inhalte muss eine Unterweisung abdecken?

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis. Um vollständige Sicherheit zu gewährleisten, setzen sich die Inhalte aus einer Drei-Ebenen-Struktur zusammen: Allgemeines, Spezifisches und Branchenanforderungen.

Ebene 1

Allgemeingültige Themen

Grundlagen, die für jeden Betrieb bei der Unterweisung gelten. Dazu gehören Brandschutz (Fluchtwege, Feuerlöscher), Erste Hilfe (Verbandskästen, Notruf), Verkehrswege sowie Meldepflichten bei Unfällen oder erkannten Gefahren.

Ebene 2

Unternehmensspezifisch

Individuelle Gefahrenquellen laut Ihrer Gefährdungsbeurteilung müssenbei Unterweisungen berücksichtigt sein. Beispiele sind spezifische Maschinenbedienung, der Umgang mit Gefahrstoffen vor Ort oder Schaltberechtigungen für elektrische Anlagen.

Ebene 3

Branchenrelevant

Anforderungen an Unterweisungen nach Tätigkeitsfeld, wie in folgenden Branchenbeispielen.

  • Bau: Absturzsicherung, Gerüstbau, Witterung.
  • Logistik: Stapler, Ladungssicherung.
  • Produktion: Lärmschutz, Instandhaltung.
  • Handwerk: Werkzeuge, Leitern & Tritte.

Anpassung an Wissensstand

Nicht jeder Mitarbeiter braucht das gleiche Unterweisungsprogramm. Neue Kollegen benötigen umfassende Einführungen, während bei erfahrenen Mitarbeitern kompakte Wiederholungsunterweisungen (sofern keine Änderungen vorliegen) oft ausreichen. Wichtig: Unterweisungen immer verständlich und in der passenden Sprache aufbereiten.

"Wir empfehlen, die Gefährdungsbeurteilung jährlich zu überprüfen. Gesetzesnovellen oder neue DGUV-Vorgaben fließen über unser digitales System automatisch ein, sodass Ihr Betrieb rechtssicher bleibt."

Wie erfolgreiche Betriebe Unterweisungen implementieren und optimieren

Unterhalb finden Sie heraus, wie erfolgreiche Betriebe in fünf Schritten zur erfüllten Unterweisungspflicht finden (und wie dies auch für Ihren Betrieb gelingt). Von der Analyse bis zur Optimierung sind die meisten Betriebe in wenigen Tagen einsatzbereit.

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Bedarfsanalyse

Die Gefährdungs­beurteilung bildet die Basis zur Ermittlung der notwendigen Themen. Wir analysieren gemeinsam Ihre Mitarbeiterstruktur, identifizieren Lücken und prüfen, was digital oder in Präsenz geschult werden muss.

Gefährdungs­beurteilung Ist-Analyse
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Formatauswahl

Erstunterweisungen erfolgen idealerweise in Präsenz, jährliche Wiederholungen effizient online. Komplexe Arbeitsmittel (z.B. Krane) profitieren vom Blended Learning. AST berät Sie zur optimalen Kombination.

Online & Präsenz Blended Learning
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Pilotphase

Ein Testlauf in einer Abteilung oder an einem Standort sichert den Erfolg. Wir prüfen technische Kompatibilität bei Online-Modulen und optimieren Präsenzinhalte durch direktes Feedback vor dem großen Rollout.

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Rollout

Start mit Prioritäts­gruppen (z.B. neue Mitarbeiter oder überfällige Unterweisungen). Online-Module stehen sofort bereit, Präsenztermine werden koordiniert – begleitet von einer klaren Kommunikation an die Belegschaft.

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Kontinuierliche Optimierung

Auswertung von Testergebnissen und Feedback zur stetigen Verbesserung. Das System hält Inhalte bei Gesetzesänderungen aktuell und erinnert automatisch an fällige Wiederholungs­unterweisungen.

Auto-Reminder Rechtssicher
Unser Erfahrungswert: Online-Arbeitsschutz­unterweisungen entfalten das größte Potenzial sowohl bei bereits strukturierten Unternehmen als auch bei Betrieben, die Schulungen bisher ressourcenbedingt vernachlässigen mussten.

Was sind die typischen Herausforderungen bei Unterweisungen?

Typische Herausforderungen bei Unterweisungen sind die Terminkoordination, Sprachbarrieren, Motivation, Dokumentation und Wirksamkeitsmessung. Diese fünf Hürden gilt es für Unterweisungen zu überwinden.

01

Terminkoordination

Schichtbetrieb, Außendienst und saisonale Schwankungen erschweren die Zusammenführung aller Mitarbeiter massiv. Eine Schulung für 50 Personen in drei Schichten erfordert oft mehr als drei Termine plus Nachholtermine. Online-Unterweisungen eliminieren dieses Problem, da jeder Teilnehmer zeitunabhängig lernt.

Aus der Praxis In unseren Gesprächen mit Sicherheitsfachkräften hören wir immer wieder, dass der größte Zeitfresser nicht die Unterweisung selbst ist, sondern die Organisation und Nachverfolgung.
02

Sprachbarrieren

Wenn fremdsprachige Mitarbeiter Unterweisungen nicht vollständig verstehen, bleiben sicherheitskritische Inhalte unklar. Sprachbarrieren müssen abgebaut werden. Die Lösung sind mehrsprachige Materialien oder digitale Systeme, die Inhalte in der Muttersprache anbieten.

Aus der Praxis In unserer Zusammenarbeit mit Bau- und Montagebetrieben hat sich gezeigt, dass fremdsprachige Mitarbeiter bei muttersprachlichen Online-Unterweisungen deutlich bessere Testergebnisse erzielen als bei übersetzten Präsenzschulungen.
03

Motivationsmangel

Die "Das weiß ich doch alles"-Haltung bei erfahrenen Mitarbeitern senkt die Aufmerksamkeit. Aktuelle Unfallbeispiele, Praxisbezug und gelegentliche Überraschungsfragen wirken Abstumpfung und Motivationsmangel entgegen.

Aus der Praxis Unsere Erfahrung zeigt, dass interaktive Elemente wie Quizfragen und Fallbeispiele die Aufmerksamkeit selbst bei der dritten oder vierten Wiederholungsunterweisung hochhalten.
04

Dokumentationsaufwand

Handschriftliche Listen, Excel-Tabellen und fehlende Unterschriften verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Suche nach Nachweisen bei Audits oder Unfällen kostet Zeit und Nerven. Digitale Unterweisungssysteme automatisieren Erfassung, Archivierung und Erinnerungsfunktionen vollständig.

05

Wirksamkeitsmessung

Eine Unterschrift belegt noch kein Verständnis, es benötigt eine Wirksamkeitsmessung der Unterweisungen. Ob Inhalte tatsächlich verstanden wurden, bleibt klassisch oft unklar. Wissenstests, praktische Überprüfungen und Verhaltensbeobachtungen am Arbeitsplatz sind notwendig, um die tatsächliche Wirksamkeit der Unterweisung sicherzustellen.

Welche Methoden eignen sich für die Arbeitssicherheits­unterweisung?

Vier Methoden eignen sich für die Arbeitssicherheitsunterweisung: Präsenzschulungen, praktische Unterweisungen, Online-Unterweisungen und Blended Learning. Die Wahl hängt von Thema, Teilnehmerzahl, räumlicher Verteilung und Gefährdungspotenzial ab.

Präsenzschulungen

Präsenzschulungen zur Unterweisung versammeln Teilnehmer zu einem festen Termin an einem Ort.

Der Vorteil liegt im direkten Dialog. Rückfragen werden sofort beantwortet, Missverständnisse direkt geklärt. Für sensible Themen mit hohem Gefährdungspotenzial und Erstunterweisungen bleibt die Präsenzform eine gute Wahl.

Die Nachteile sind wie folgt.

  • Hoher Organisationsaufwand
  • Koordination verschiedener Schichten
  • Anreisezeiten
  • Produktionsausfall während der Schulung

Praktische Unterweisungen

Praktische Arbeitssicherheitsunterweisungen finden direkt am Arbeitsplatz oder an der Maschine statt. Die Teilnehmer sehen, üben und erleben die korrekten Handgriffe. Für Maschinenbedienungen, PSA-Anlegen, Notfallübungen und arbeitsmittelspezifische Themen ist diese Methode unverzichtbar. Reines Theoriewissen reicht bei sicherheitskritischen Tätigkeiten nicht aus.

Online-Unterweisungen

Online-Unterweisungen vermitteln Wissen digital über das Internet. Videos, Animationen und interaktive Tests ersetzen den Vortrag im Schulungsraum.

Die Vorteile der Online-Unterweisung sind wie folgt.

  • Zeitliche Flexibilität
  • Ortsunabhängigkeit
  • Standardisierte Qualität
  • Automatische Dokumentation
  • Skalierbarkeit

Mitarbeiter lernen in ihrem Tempo, wiederholen schwierige Passagen und schließen mit einem Wissenstest ab.

Das Format Online-Unterweisung gewinnt im betrieblichen Alltag zunehmend an Bedeutung. Betriebe mit dezentralen Teams, Außendienstmitarbeitern, Schichtbetrieb oder internationaler Belegschaft profitieren besonders.

Die digitale Durchführung ist rechtlich zulässig, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert wird, eine Wissensüberprüfung beinhaltet und bei besonderen Gefährdungen durch praktische Elemente ergänzt wird.

Unterweisungen mittels Blended Learning

Blended Learning kombiniert Online-Elemente mit Präsenzphasen. Die Theorie wird digital vermittelt; praktische Übungen, Vertiefungen und individuelle Fragen werden vor Ort behandelt. Dieses Konzept verbindet die Effizienz des E-Learnings mit der Wirksamkeit persönlicher Anleitung und erfüllt die Anforderungen der Arbeitsschutzunterweisung als Pflicht optimal.

Wir haben mit unseren Kunden bei AST beobachtet, dass die Kombination aus Online-Theorie und praktischer Wirksamkeits­kontrolle vor Ort die höchste Behaltensquote erzielt.

Welche Gesetze regeln die Unterweisungspflicht?

Sechs zentrale Gesetze und Verordnungen regeln Ihre Unterweisungspflicht als Arbeitgeber. Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage; spezifische Verordnungen konkretisieren die Anforderungen für bestimmte Gefährdungen und Arbeitsbereiche.

§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für alle Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz. Der Gesetzestext schreibt vor: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“ Die Unterweisungsinhalte sind auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich der Beschäftigten anzupassen.

§ 4 DGUV Vorschrift 1

Die Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung konkretisiert die Unterweisungspflicht. Sie legt fest: „Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“ Die Vorschrift definiert Unterweisungsanlässe, Pflichtinhalte und Dokumentationsfristen.

§ 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt Sicherheitsunterweisungen für Arbeitsmittel. Eine Unterweisung ist erforderlich, bevor Beschäftigte Arbeitsmittel wie Maschinen, Geräte oder Anlagen erstmals verwenden. Gefährdungsquellen, Schutzmaßnahmen und das Vorgehen bei Störungen sind Pflichtbestandteile. Für Gabelstapler, Krane und Hubarbeitsbühnen schreibt die BetrSichV jährliche Wiederholungsunterweisungen vor.

§ 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet zur Unterweisung über eingesetzte Gefahrstoffe. Pflichtinhalte umfassen: Bezeichnung und Kennzeichnung der Stoffe, Gesundheitsrisiken bei Exposition, korrekte Lagerung und Entsorgung, erforderliche Schutzmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kontakt. Die Sicherheitsunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich erfolgen.

§ 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung schreibt Unterweisungen zum bestimmungsgemäßen Betreiben der Arbeitsstätte vor. Relevante Themen: Bedienung von Sicherheitseinrichtungen, Nutzung von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Verhalten bei Notfällen und Räumung, Brandschutzmaßnahmen und Fluchtwege.

§ 81 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Das Betriebsverfassungsgesetz ergänzt die Unterweisungspflicht aus Arbeitnehmersicht. Es schreibt vor: „Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen dieser bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren.

Branchenspezifische Vorschriften für Unterweisungen: Je nach Branche kommen weitere Unterweisungspflichten hinzu. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschriften) enthalten branchenspezifische Anforderungen. Anforderungen aus ISO-Zertifizierungen (ISO 9001, ISO 45001) können zusätzliche Unterweisungsthemen vorgeben. Betriebe mit Qualitätsmanagementsystemen dokumentieren Sicherheitsunterweisungen häufig als Teil ihrer Zertifizierungsanforderungen.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Die jährliche Unterweisung ist der Standard. Doch je nach Personengruppe und Gefährdung gelten kürzere Intervalle.

12 Monate

Standard-Intervall

Erwachsene Beschäftigte müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden (gesetzlicher Mindeststandard).

06 Monate

Jugendliche unter 18

Gemäß § 29 JArbSchG benötigen Jugendliche aufgrund geringerer Erfahrung häufigere Wiederholungen.

SOFORT Ereignis

Situationsbedingt

Leiharbeiter: Vor Arbeitsaufnahme bei jedem neuen Einsatzort.
Schwangere: Unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft.

SPEZIAL Gefahr
Hohes Risiko

Besondere Gefährdungen

Z.B. Biostoffe, Gefahrstoffe oder Fahrertätigkeiten (Stapler/Kran). Oft gelten hier strengere Fristen oder erweiterte Inhalte.

Wichtig: Die Stichtags-Regelung

Die Frist orientiert sich nicht am Kalenderjahr, sondern exakt am Datum der letzten Durchführung.

15. März 2024
365 Tage
Frist: 15. März 2025

Jetzt Unterweisungen rechtssicher und praxisnah umsetzen

Campus M - AST

Jahre Erfahrung

0 +

Schulungs­teilnehmer

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Durschnittsbewertung

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Unterweisungen bilden das Fundament für sichere Arbeitsabläufe in jedem Betrieb. Wir bei AST haben uns seit über 20 Jahren auf Arbeitssicherheit spezialisiert und entwickeln Unterweisungskonzepte, die Ihre Mitarbeiter wirklich erreichen. Praxisnah, rechtssicher und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Jede Unterweisung verfolgt ein klares Ziel: Ihre Beschäftigten erkennen Gefahren, bevor Unfälle passieren.

Angelika und Matthias Müller (Geschäftsführung)

Ausgezeichnet

Technologien

Häufige Fragen zu Arbeitssicherheits­unterweisungen

Die folgenden drei Arten von Sicherheitsunterweisungen decken unterschiedliche Situationen im Betrieb ab. Die Erstunterweisung, die jährliche Unterweisungen und die anlassbezogene Unterweisung. Jede Art erfüllt spezifische Anforderungen, wie wir im Nachgang erläutern.

Erstunterweisung

Die Erstunterweisung erfolgt vor der ersten Arbeitsaufnahme und bildet das Fundament für sicheres Arbeiten. Neue Mitarbeiter, Leiharbeiter und Praktikanten erhalten grundlegende Informationen über betriebliche Sicherheitsregeln, Notfallprozeduren und Ansprechpartner. Der Umfang ist umfassend: Fluchtwege, Sammelplätze, Erste-Hilfe-Einrichtungen, persönliche Schutzausrüstung und arbeitsplatzbezogene Gefährdungen. Ohne abgeschlossene Erstunterweisung darf kein Beschäftigter seine Tätigkeit aufnehmen.

Jährliche Unterweisungen

Jährliche Unterweisungen frischen vorhandenes Wissen auf und aktualisieren es kontinuierlich. Diese Wiederholungsunterweisungen verhindern, dass Sicherheitswissen verblasst und Routinen nachlässig werden. Neue Erkenntnisse aus Unfallanalysen, geänderte Vorschriften und technische Entwicklungen fließen in die Aktualisierung ein. Die jährlichen Unterweisungen bilden den Kern der betrieblichen Sicherheitskultur.

Anlassbezogene Unterweisung

Die anlassbezogene Unterweisung reagiert auf konkrete Veränderungen oder Ereignisse. Typische Anlässe: Beinahe-Unfälle, tatsächliche Arbeitsunfälle, neue Maschinen, Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich, neue Technologien, geänderte Arbeitsverfahren, neue Gefahrstoffe oder erkannte Mängel in der Gefährdungsbeurteilung. Diese situative Schulung adressiert spezifische Risiken unmittelbar und praxisnah. Anlassbezogene Unterweisungen ersetzen nicht die jährliche Unterweisung, sondern ergänzen sie.

Die jährliche Arbeitsschutzunterweisung ist die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholung der Unterweisung für Mitarbeiter, die mindestens einmal pro Jahr stattfinden muss. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 (§ 4) bilden die rechtliche Grundlage für diese Unterweisungspflicht.

Der Zweck der jährlichen Unterweisung geht über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Die Mitarbeiter sollen befähigt werden, Gefährdungen selbstständig zu erkennen, Schutzmaßnahmen konsequent anzuwenden und im Notfall richtig zu reagieren. Eine regelmäßige Wiederholung ist wichtig, um Routine-Blindheit und schleichende Nachlässigkeit im Arbeitsalltag zu verhindern.

Die Inhalte der Unterweisung orientieren sich an der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Allgemeine Themen wie Brandschutz, Erste Hilfe und Fluchtwege gehören ebenso dazu wie spezifische Gefährdungen durch Maschinen, Arbeitsmittel oder Absturzrisiken. Der konkrete Arbeitsalltag der Beschäftigten bestimmt die Tiefe und die Schwerpunkte der Sicherheitsunterweisung.

Die jährliche Sicherheitsunterweisung schützt die Beschäftigten vor Unfällen und sichert Ihren Betrieb rechtlich ab. Eine Kombination aus fundierter Gefährdungsbeurteilung, passenden Unterweisungsmethoden und lückenloser Dokumentation sorgt dabei dafür, dass die Unterweisungspflicht wirksam erfüllt wird.

Die Präsenz oder Online-Unterweisungen von AST lösen organisatorische Hürden und erhöhen gleichzeitig die Qualität und Nachvollziehbarkeit Ihrer Arbeitssicherheitsunterweisungen.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsunterweisungen?

Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, einschließlich Gesundheitsschutz, Ergonomie und psychischer Belastung. Die Arbeitssicherheit konzentriert sich auf die technische und organisatorische Unfallverhütung: sichere Maschinen, Schutzausrüstung, Verkehrswege und Notfallprozeduren. Beide Begriffe, Arbeitsschutzunterweisungen und Arbeitssicherheitsunterweisungen, werden im betrieblichen Alltag oft synonym verwendet. Arbeitssicherheitsunterweisungen behandeln primär sicherheitstechnische Aspekte, während Arbeitsschutzunterweisungen den breiteren Rahmen einschließen, der Themen wie Arbeitsmedizin und Gesundheitsförderung abdeckt.

Kombinationsschulungen reduzieren Schulungsaufwand und -kosten erheblich, wenn Mitarbeiter mehrere zusammenhängende Qualifikationen benötigen. Bis zu 30 % Zeitersparnis entsteht durch den Wegfall redundanter Ausbildungsinhalte wie Rechtsgrundlagen, Sicherheitsunterweisungen und allgemeine Gefährdungsbeurteilungen.

Die didaktische Verknüpfung mehrerer Arbeitsmittel in einer Schulung vertieft das Verständnis für übergreifende Sicherheitsprinzipien. Teilnehmer entwickeln ein ganzheitliches Sicherheitsbewusstsein, wenn sie Zusammenhänge zwischen verschiedenen Tätigkeiten erkennen – beispielsweise zwischen Kranführung und Anschlagen oder zwischen Hubarbeitsbühnen-Bedienung und PSAgA-Anwendung.

Betriebe profitieren von reduzierten Ausfallzeiten, wenn Mitarbeiter mehrere Qualifikationen in einem Schulungsblock erwerben. Die Planung vereinfacht sich, Reisekosten sinken und die Einsatzfähigkeit der Mitarbeiter steigt schneller als bei Einzelschulungen über mehrere Monate verteilt.

AST bietet folgende bewährte Kombinationspakete: Kranführer + Anschläger (3 Tage statt 5 Tage einzeln), Hubarbeitsbühne + PSAgA (2 Tage statt 3 Tage einzeln), Stapler + Ladungssicherung (3 Tage statt 4 Tage einzeln). Individuelle Kombinationen werden auf Anfrage zusammengestellt, wenn spezifische betriebliche Anforderungen vorliegen – die perfekte Ergänzung zu unserem umfänglichen Programm zur Arbeitssicherheitsschulung.

Unterweisungen dürfen Arbeitgeber, von ihnen beauftragte Vorgesetzte und fachkundige Personen durchführen. Die Unterweisungspflicht liegt primär beim Arbeitgeber, der diese Aufgabe schriftlich delegieren kann.

Typische Unterweisungsberechtigte:

Typische Unterweisungsberechtigte sind Führungskräfte wie Abteilungsleiter, Meister und Teamleiter. Sie unterweisen ihre direkt unterstellten Mitarbeiter. Diese unterweisungsberechtigten Personen kennen die spezifischen Arbeitsplatzgefährdungen und haben die Weisungsbefugnis, sicherheitsgerechtes Verhalten einzufordern. Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten bei der Unterweisungserstellung und übernehmen übergreifende Schulungen. Externe Dienstleister ergänzen mit spezialisierten Arbeitssicherheitsunterweisungen zu komplexen Themen wie Kranführung, Hubarbeitsbühnen oder PSAgA-Anwendung.

Qualifikationsanforderungen:

Die unterweisende Person muss die Unterweisungsinhalte selbst verstehen und vermitteln können. Fachliche Kompetenz bezüglich der behandelten Gefährdungen ist Voraussetzung. Didaktische Fähigkeiten zur verständlichen Wissensvermittlung erhöhen die Wirksamkeit erheblich.

Die Endverantwortung verbleibt immer beim Arbeitgeber. Delegation entbindet nicht von der Überwachungspflicht. Regelmäßige Kontrollen der Unterweisungsqualität und -dokumentation sind erforderlich. Bei Online-Unterweisungen durch externe Anbieter bleibt die Verantwortung für Verständnissicherung und Dokumentation beim Arbeitgeber.

Die jährliche Unterweisung wird durch schriftliche Aufzeichnungen dokumentiert, die Datum, Teilnehmer, Inhalte und Bestätigungen enthalten. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Gerichten.

Pflichtangaben in der Dokumentation:

  1. Datum und Uhrzeit der Unterweisung
  2. Name und Funktion der unterweisenden Person
  3. Namen aller teilnehmenden Beschäftigten
  4. Thema und konkrete Inhalte der Sicherheitsunterweisung
  5. Unterschriften, oder digitaler Nachweis der Teilnehmer als Bestätigung
  6. Verweis auf zugrunde liegende Gefährdungsbeurteilung

Unterschrift als Teilnahmebestätigung:

Die Unterschrift (oder der digitale Nachweis) der Teilnehmer bestätigt, dass sie an der Sicherheitsunterweisung teilgenommen haben und die Inhalte verstanden haben. Diese Bestätigung schützt den Arbeitgeber bei späteren Streitigkeiten oder Unfalluntersuchungen. Ohne Unterschrift fehlt der Nachweis, dass der einzelne Mitarbeiter tatsächlich unterwiesen wurde.

Form der Dokumentation:

Papierbasierte Dokumentation nutzt standardisierte Formulare mit Unterschriftenfeldern. Digitale Dokumentation erfolgt über Unterweisungssoftware mit elektronischen Signaturen oder Bestätigungsklicks. Beide Formen sind rechtlich gleichwertig, sofern Authentizität und Unveränderbarkeit gewährleistet sind. Elektronische Unterweisungssysteme erfassen die Dokumentation automatisch und reduzieren den Verwaltungsaufwand erheblich.

Aufbewahrungsfristen:

Die DGUV empfiehlt eine Aufbewahrungsdauer von mindestens zwei Jahren. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen verlängert sich die Frist auf 40 Jahre. Viele Betriebe archivieren Unterweisungsnachweise für die gesamte Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters plus zehn Jahre, um bei Spätschäden abgesichert zu sein.

Häufige Dokumentationsfehler:

Fehlende Unterschriften einzelner Teilnehmer, ungenaue Inhaltsangaben (nur „Arbeitssicherheit“ statt konkreter Themen), nicht zuordenbare Daten und verlorene Dokumente schwächen die Beweiskraft erheblich. Digitale Systeme eliminieren viele dieser Fehlerquellen durch automatisierte Prozesse.

Nach der Umstellung auf digitale Dokumentation berichteten uns Kunden, dass sie bei BG-Prüfungen erstmals alle Nachweise innerhalb weniger Minuten vorlegen konnten.


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