Werden Sie Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln durch die systematische Ausbildung bei AST. Für rechtssichere Anschlagmittelprüfungen von Anschlagseilen, Rundschlingen, Ketten, Hebebändern und Zurrmitteln nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV Regel 109-017 – von der Grundqualifikation „Basic Anschlagmittel“ (ab 990€) bis zur optionalen ISO-Personenzertifizierung. Die Ausbildung zur Zurr- und Anschlagmittelprüfung bei AST ermöglicht lückenlose UVV-Prüfungen und senkt das Haftungsrisiko Ihres Betriebs deutlich.
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Bei AST bieten wir zwei aufeinander aufbauende Qualifikationsstufen für die Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln. Befähigte Person Anschlagmittel und Zurrmittel „Basic“ für die vollständige Prüfkompetenz und die optionale ISO-Personenzertifizierung.
Die Basic-Qualifikation vermittelt das vollständige Fachwissen, von allgemeinen rechtlichen Grundlagen bis zur anschlagmittelspezifischen Prüfkompetenz in einem integrierten Anschlagmittelprüfungs-Lehrgang.
Die ISO-Zertifizierung dokumentiert zusätzlich die Kompetenz nach international anerkannten Standards. Unsere Schulungen für Befähigte Personen basieren auf über 20 Jahren Praxis in der Arbeitssicherheit. Die Teilnehmer lernen den sicheren Umgang mit Anschlagmitteln, Zurrmitteln und weiteren Arbeitsmitteln durch praxisnahe Inhalte und kompetente Trainer.
Der Lehrgang Befähigte Person Anschlagmittel und Zurrmittel „Basic“ vermittelt die vollständige Prüfkompetenz für Anschlag- und Lastaufnahmemittel sowie Zurrmittel in einem integrierten Lehrgang. Diese Qualifikation kombiniert allgemeine rechtliche und technische Grundlagen mit anschlagmittelspezifischem Fachwissen und befähigt zur eigenständigen Durchführung von Anschlagmittelprüfungen und Zurrmittelprüfungen. Die Schulung orientiert sich an BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203 und DGUV Regel 109-017.
Inhalt: Die Basic Anschlagmittel-Prüfer-Ausbildung vermittelt die Systematik der Betriebssicherheitsverordnung, Anforderungen an Befähigte Personen nach TRBS 1203, Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung zur Prüfung sowie Prüfverfahren und Dokumentationspflichten. Darauf aufbauend werden materialspezifische Prüfverfahren für Anschlagseile, Anschlagketten, Hebebänder, Rundschlingen und Zurrmittel behandelt. Typische Schadensbilder wie Drahtbrüche, Längsrisse, Verformungen, Verschleiß, UV-Schäden und Abrieb werden intensiv trainiert. Praktische Anschlagmittelprüfungen an verschiedenen Typen, Bewertung von Mängeln nach Ausschlusskriterien und rechtssichere Dokumentation mit Checklisten zur Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln festigen das Wissen.
Ausbildungsziel: Teilnehmer führen Anschlagmittelprüfungen und Zurrmittelprüfungen eigenständig und rechtssicher durch. Sie verstehen die rechtlichen Rahmenbedingungen nach DGUV Regel 109-017, erkennen sicherheitsrelevante Mängel an verschiedenen Materialtypen, bewerten diese fachgerecht nach den jeweiligen Ausschlusskriterien und dokumentieren Prüfergebnisse normkonform.
Zielgruppe: Fachkräfte aus Instandhaltung, Technik und Facility Management, Meister und Techniker, die Anschlagmittelprüfungen übernehmen sollen. Kranführer, Staplerfahrer und Transportverantwortliche, die ihre eigenen Anschlagmittel und Zurrmittel prüfen möchten. Mitarbeiter aus Logistik und Produktion, die bereits praktische Kenntnisse im Umgang mit Anschlagmitteln mitbringen und vollständig zur Prüfung befähigt werden möchten.
Berufliche Perspektive: Der Lehrgang ermöglicht das Durchführen von Anschlagmittelprüfungen und Zurrmittelprüfungen im eigenen Unternehmen oder als externer Dienstleister. Optional kann die ISO 17024-Personenzertifizierung angestrebt werden.
Abschluss: Das Zertifikat Befähigte Person Anschlagmittel und Zurrmittel „Basic“ berechtigt zur vollständigen Durchführung von Anschlagmittelprüfungen für alle gängigen Typen.
Dauer & Preis: 2 Tage – 990 Euro zzgl. MwSt.
Die ISO-Personenzertifizierung erreicht die höchste Qualifikationsstufe für Befähigte Personen im Bereich Anschlagmittel und Zurrmittel. Diese Personenzertifizierung bestätigt Prüfkompetenz nach TRBS 1203 und dem international anerkannten Standard ISO 17024 für Anschlag- und Lastaufnahmemittel. Die Zertifizierung dokumentiert Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf höchstem Niveau im Prüfbereich Anschlagmittel.
Inhalt: Die Zertifizierung umfasst eine umfassende Prüfung (schriftlich und mündlich) aller erworbenen Kompetenzen im Bereich Anschlagmittelprüfung. Die ISO 17024-Zertifizierung wird international anerkannt und bezieht sich auf die Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie Zurrmitteln.
Ausbildungsziel: Teilnehmer weisen ihre Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf höchstem Niveau nach. Sie absolvieren erfolgreich eine international anerkannte Personenzertifizierung für Anschlagmittelprüfungen.
Zielgruppe: Befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln, die im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001 tätig sind. Externe Dienstleister, die ihre Fachkompetenz im Bereich Anschlagmittelprüfung dauerhaft nachweisen müssen. Unternehmen, die höchste Qualitätsstandards bei der Prüfung Anschlagmittel anstreben.
Berufliche Perspektive: Die Zertifizierung ermöglicht das Durchführen von Anschlagmittelprüfungen im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems. Externe Prüfer weisen ihre dauerhaft aktuelle Fachkompetenz mit der Zertifizierung nach.
Abschluss: ISO 17024-Personenzertifikat – international anerkannte Höchstqualifikation mit Rezertifizierungsnachweis.
Dauer & Preis: Zusätzliche Prüfung zur Basic-Qualifikation – 450 Euro zzgl. MwSt.
Die Rezertifizierung erfolgt alle 3 Jahre durch Nachweis kontinuierlicher Prüftätigkeit und Teilnahme an den AST SAFETY DAYS.
Die Ausbildung für UVV-Prüfer von Anschlagmitteln und Zurrmitteln bei AST folgt einem strukturierten Qualifizierungsrahmen, der theoretische Grundlagen mit praktischer Erfahrung verbindet. Die Ausbildung bei AST basiert auf einem integrierten Schulungskonzept, das maximale Effizienz bei höchster Qualität für Anschlagmittelprüfungen gewährleistet.
Der „Basic“-Anschlagmittellehrgang vermittelt die vollständige Prüfkompetenz in einem zusammenhängenden 2-Tages-Lehrgang. Er kombiniert die rechtlichen Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung, die Anforderungen der TRBS 1201 und 1203 sowie die Systematik der Gefährdungsbeurteilung zur Prüfung mit anschlagmittelspezifischem Fachwissen nach DGUV Regel 109-017. Die Schulung behandelt alle gängigen Anschlagmitteltypen – Seile, Ketten, Hebebänder, Rundschlingen – sowie Zurrmittel und deren besondere Anforderungen. Praktische Übungen an verschiedenen Anschlagmitteln mit unterschiedlichen Schadensbildern festigen das theoretische Wissen. Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Prüfungschecklisten für die tägliche Praxis.
Die Schulung für Befähigte Personen für Anschlagmittel und Zurrmittel bei AST simuliert realitätsnahe Prüfsituationen, die Befähigte Personen im Arbeitsalltag antreffen. Teilnehmer trainieren an bewusst präparierten Schadensfällen die Bewertung kritischer Mängel.
Diese Praxisszenarien bereiten gezielt auf die Herausforderungen der Anschlagmittelprüfung vor und schaffen Sicherheit bei der Bewertung von Grenzsituationen.
Die ISO-Personenzertifizierung nach ISO 17024 stellt einen besonderen Qualitätsnachweis für Anschlagmittelprüfungen dar. Diese Zertifizierung dokumentiert die Kompetenz nach international anerkannten Standards und erleichtert den Nachweis der zeitnahen beruflichen Tätigkeit. Für Dienstleister ist sie haftungstechnisch wertvoll, für interne Prüfer vereinfacht sie Audits nach ISO 9001.
Der Qualifizierungsprozess berücksichtigt alle relevanten Regelwerke: neben der BetrSichV und den technischen Regeln fließen VDI 4068, Arbeitsstättenrichtlinien und DGUV-Prüfgrundsätze in die Ausbildung ein. Diese umfassende Betrachtung gewährleistet rechtssichere Anschlagmittelprüfungen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Anschlagmittel Prüfer Ausbildung erfolgt die formelle Bestellung durch den Arbeitgeber. Die erworbenen Kenntnisse werden durch regelmäßige Fortbildungen mittels der jährlichen AST SAFETY DAYS aktuell gehalten.
Unser strukturiertes Qualifizierungskonzept für Befähigte Personen für Anschlagmittel und Zurrmittel sorgt für maximale Rechtssicherheit für Ihren Betrieb.
Kombination aus rechtlichen Grundlagen (BetrSichV, TRBS 1201/1203) und arbeitsmittelspezifischem Fachwissen. Inklusive praktischer Übungen an realen Geräten.
Ein international anerkannter Qualitätsnachweis Ihrer Kompetenz. Erleichtert den Nachweis der zeitnahen Tätigkeit und reduziert das Haftungsrisiko für Dienstleister und Betriebe.
Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die formelle Bestellung zum UVV-Prüfer durch den Arbeitgeber. Sie sind nun offiziell berechtigt, Prüfungen rechtssicher durchzuführen.
Bleiben Sie auf dem Stand der Technik. Durch die jährlichen AST SAFETY DAYS halten Sie Ihr Fachwissen aktuell und erfüllen die Forderung nach zeitnaher beruflicher Tätigkeit.
Dauer:
2 bis 4 Tage (je nach Arbeitsmittel)
Preis:
990 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
„Basic“-Zertifikat für Befähigte Personen (vollständige Prüfkompetenz für ein Arbeitsmittel)
Dauer:
Zusätzliche Prüfung
Preis:
Basic + 450 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
Zusätzliche Personenzertifizierung ISO 17024 für Befähigte Personen (optional)
Die Schulungen für Anschlagmittelprüfung und Zurrmittelprüfung decken alle praxisrelevanten Zurr- und Anschlagmitteltypen nach DGUV Regel 109-017 ab. Jeder Materialtyp weist spezifische Schadensbilder und Ausschlusskriterien auf, die in Theorie und Praxis vermittelt werden.
Prüfung von Anschlagseilen wie mehrlitzigen Stahlseilen, Seilschlingen und Endverbindungen.
Prüfschwerpunkte:
Prüfung von Anschlagketten bzw. Rundstahlketten verschiedener Güteklassen (8, 10, 12).
Prüfschwerpunkte:
Prüfung von textilen Hebebändern aus Polyester oder Polyamid in verschiedenen Bauformen.
Prüfschwerpunkte:
Prüfung von Endlos-Rundschlingen aus Chemiefaser.
Prüfschwerpunkte:
Prüfung von Zurrmitteln wie Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen und Spannelementen für die Ladungssicherung.
Prüfschwerpunkte:
Prüfung von Verbindungselementen wie Haken, Schäkeln, Ringschrauben, Wirbeln und anderen Verbindungselementen.
Prüfschwerpunkte:
Jeder Anschlagmitteltyp und jedes Zurrmittel wird theoretisch behandelt und praktisch an Originalmustern geübt. Die Teilnehmer lernen materialspezifische Ausschlusskriterien kennen und wenden diese in realitätsnahen Prüfszenarien an. Die Prüfung Anschlagmittel Checklisten werden für jeden Materialtyp separat erarbeitet.
Um als UVV Prüfer von Anschlagmitteln und Zurrmitteln qualifiziert werden zu können, muss die Person drei zentrale Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen: Eine Berufsausbildung, Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit. Diese Grundanforderungen sind in § 2 Abs. 7 BetrSichV definiert und werden in der Technischen Regel TRBS 1203 konkretisiert.
Eine abgeschlossene technische Ausbildung bildet das Fundament. Dies kann eine Facharbeiterausbildung, ein Meisterabschluss oder ein technisches Studium sein. Die Ausbildung muss einen direkten Bezug zu Hebezeugen, Lastaufnahme, Ladungssicherung oder Materialtechnik aufweisen.
Praktische Erfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln und Zurrmitteln ist unerlässlich. Die Person muss typische Schäden an verschiedenen Materialtypen kennen, Gefährdungen beim Lastentransport und bei der Ladungssicherung einschätzen können und mit der vorschriftsmäßigen Anwendung von Anschlagmitteln vertraut sein.
Aktuelle Praxisnähe zeigt sich durch regelmäßige Prüftätigkeiten und kontinuierliche Weiterbildung. Mehrere Anschlagmittelprüfungen pro Jahr sind erforderlich, um die Prüfpraxis aufrechtzuerhalten. Bei längeren Unterbrechungen müssen Kenntnisse aufgefrischt werden.
Befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln müssen bei Prüfungen fachlich unabhängig agieren und dürfen durch diese Rolle nicht benachteiligt werden. Diese Unabhängigkeit garantiert objektive Prüfergebnisse und trägt zur Betriebssicherheit bei.
Die Begriffe "Sachkundiger für Anschlagmittel und Zurrmittel" und "Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln" werden häufig synonym verwendet, rechtlich korrekt ist jedoch die Bezeichnung "Zur Prüfung befähigte Person" nach § 2 Abs. 6 BetrSichV.
Der Begriff stammt aus älteren berufsgenossenschaftlichen Regelwerken und bezeichnete Personen, die Anschlagmittelprüfungen durchführen durften.
Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung wurde der Begriff ersetzt. Wer Sachkundiger für Anschlagmittel werden möchte, absolviert heute die Anschlagmittel-Prüfer-Ausbildung zur Befähigten Person.
Bezeichnen eine höhere Qualifikationsstufe (Ingenieursabschluss, mind. drei Jahre Erfahrung). Einsatz hauptsächlich für Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen durch zugelassene Überwachungsstellen.
Die zeitnahe berufliche Tätigkeit erfordert kontinuierliche Weiterbildung für zur UVV-Prüfung befähigte Personen. Technische Entwicklungen, Regelwerksänderungen und neue Prüfverfahren machen regelmäßige Updates unverzichtbar.
Regelmäßige Fortbildungen sichern die Aktualität des Fachwissens. Die TRBS 1203 fordert den Nachweis kontinuierlicher Weiterbildung. In der VDI 4068 werden je nach Qualifikationsmerkmal Fortbildungen alle ein bis drei Jahre vorgegeben. Jährliche Schulungen von mindestens einem Tag Dauer haben sich als Mindeststandard etabliert. Themenschwerpunkte sind dabei meist die folgenden:
Praktische Prüftätigkeit erhält die Kompetenz eines UVV Prüfers. Mehrere Prüfungen pro Jahr sind erforderlich, um Routine zu bewahren. Bei längeren Unterbrechungen über sechs Monate empfiehlt sich eine Auffrischungsschulung mit praktischen Übungen.
Fachlicher Austausch erweitert den Horizont. Erfahrungsaustausch mit Kollegen, Teilnahme an Fachtagungen und Mitarbeit in Arbeitskreisen fördern die Expertise. Herstellerschulungen zu neuen Gerätetypen ergänzen das Wissensspektrum.
Dokumentation der Fortbildung schafft Rechtssicherheit. Ein Fortbildungsnachweis dokumentiert folgendes:
Die AST SAFETY DAYS bieten eine kompakte eintägige Fortbildung für UVV Prüfer und Befähigte Personen. Das 7-stündige Programm behandelt aktuelle Regelwerksänderungen, Praxisfälle und ermöglicht branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch.
Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen der TRBS 1203 und VDI 4068 und verlängert AST-Zertifizierungen um zwölf Monate. Teilnehmer erhalten umfangreiche Unterlagen zur Aktualisierung ihrer Prüfhilfsmittel.
Die AST SAFETY DAYS finden am CAMPUS M Home of Safety statt und werden in einem Drei-Tages-Zeitraum einmal im Jahr veranstaltet. Die Investition von 300 Euro plus Mehrwertsteuer sichert den rechtskonformen Kenntnisstand für das gesamte Jahr.
Die Schulungen für Befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln werden in drei Formaten bzw. an drei Orten angeboten, Präsenz im Campus M. Home of safety, VR-Schulungen mit realistischen Prüfszenarien und individuelle Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen.
Wie bei allen unserer Befähigte-Personen-Schulungen, finden Sie vor Ort alle Utensilien und Prüfmöglichkeiten vor, um perfekt auf den Alltag als Prüfer von Anschlag- und Zurrmitteln vorbereitet zu sein.
Präsenzschulungen finden im CAMPUS M. Home of safety oder direkt in Ihrem Unternehmen statt. Standardisierte Ausbildungspläne decken alle Anschlagmitteltypen, Zurrmittel und Prüfverfahren ab. Praktische Übungen werden auf dem Ausbildungsgelände durchgeführt, wo verschiedene Schadensbilder an Originalmustern erkannt und bewertet werden können. Die angehenden UVV-Prüfer für Anschlag und Zurrmittel trainieren intensiv mit Anschlagmittel-Prüfungs-Checklisten für die verschiedenen Materialtypen.
Individuelle Ausbildungen werden maßgeschneidert auf Ihre betrieblichen Anforderungen zusammengestellt. Bei größeren Teilnehmergruppen eines Unternehmens können individuelle Inhouse-Schulungen direkt mit Ihren betrieblichen Anschlagmitteln und Zurrmitteln konfiguriert werden. Die Schulungen finden wahlweise im Campus M. Home of safety oder direkt bei Ihnen vor Ort statt.
Wir bei AST stehen jeden Morgen für ein Ziel auf: Ihre Mitarbeiter gehen abends so gesund nach Hause, wie sie gekommen sind. Unsere fortschrittlichen Arbeitssicherheitslösungen bieten maximale Sicherheit, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen als ganzheitliches Konzept. Zuverlässig im Alltag, bewährt im Ernstfall. Diese Qualität verdanken wir unserer konsequenten Spezialisierung im Bereich Arbeitssicherheit seit über 20 Jahren. Deshalb werden die Befähigte Personen Schulungen – wie die für Anschlagmittel und Zurrmittel – auch so häufig gebucht.
Angelika und Matthias Müller (Geschäftsführung)
Anschlagmittel sind Lastaufnahmemittel, welche die Last mit dem Hebezeug verbinden. Anschlagmittel übernehmen dabei sicherheitskritische Funktionen beim Heben und Transport von Lasten. Zu den Anschlagmitteln zählen Anschlagseile, Anschlagketten, Hebebänder, Rundschlingen und deren Verbindungselemente wie Haken, Schäkel oder Ringschrauben.
Zurrmittel sind Sicherungsmittel, welche zur Ladungssicherung durch Verzurren und Fixieren einer Last auf Fahrzeugen verwendet wird. Die Zurrmittel verhindern beim Transport das Verrutschen, Umkippen oder Herabfallen von Ladungen.
Die regelmäßige Anschlagmittelprüfung und Zurrmittelprüfung durch eine Befähigte Person ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor schweren Arbeitsunfällen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Regel 109-017 fordern wiederkehrende Prüfungen von Anschlagmitteln und Zurrmitteln. Beschädigte oder verschlissene Anschlagmittel führen zu Lastabstürzen mit gravierenden Folgen für Personen und Sachwerte. Mangelhafte Zurrmittel gefährden die Transportsicherheit und können zu schweren Verkehrsunfällen führen. Befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln erkennen kritische Schäden wie Drahtbrüche, Längsrisse, Verformungen, UV-Schäden oder Verschleiß frühzeitig und verhindern gefährliche Situationen.
Kritische Schadensbilder bei Anschlagmitteln erfordern geschultes Auge. An Stahlseilen zeigen sich Drahtbrüche oft verdeckt in Seilkernen, während Korrosion die Tragfähigkeit schleichend reduziert. Textilgurte leiden unter UV-Strahlung – ein Schaden, der äußerlich kaum sichtbar die Festigkeit halbieren kann. Anschlagketten entwickeln Längsrisse bevorzugt an hochbelasteten Gliedern, Rundschlingen weisen Abrieb im Schutzschlauch auf, der das tragende Kernmaterial freilegt. Zurrgurte zeigen spezifische Verschleißmuster durch Scheuern an Ladekanten, während Ratschenverschlüsse durch Dauerbeanspruchung Sperrfunktionen verlieren können.
Die fachgerechte Prüfung Anschlagmittel und Zurrmittel erfordert materialspezifisches Fachwissen. Textilgurte zeigen andere Schadensbilder als Stahlseile, Anschlagketten unterliegen anderen Verschleißkriterien als Rundschlingen, Zurrgurte weisen spezifische Belastungsmerkmale auf. Eine Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln kennt die jeweiligen Ausschlusskriterien und bewertet Mängel korrekt. Diese materialspezifischen Schadensverläufe machen spezialisiertes Fachwissen unverzichtbar – oberflächliche Sichtprüfungen ohne fundierte Ausbildung übersehen sicherheitskritische Defekte.
Die Prüfung Anschlagmittel erfolgt vor jeder Verwendung durch Sichtprüfung sowie mindestens jährlich durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln. Bei intensiver Nutzung oder besonderen Belastungen verkürzen sich die Prüfintervalle nach DGUV Regel 109-017.
Im Anschlagmittel Prüfung Lehrgang erhalten Sie umfangreiche Checklisten zur Prüfung von Anschlagmitteln für alle gängigen Typen von Anschlagmitteln wie Anschlagseile, Anschlagketten, Hebebänder, Rundschlingen, Zurrmittel und Verbindungselemente. Diese Checklisten orientieren sich an geltenden DGUV-Richtlinien und sind sofort einsetzbar.
Nein, die Befähigung zur Prüfung von Anschlagmitteln berechtigt nicht automatisch zur Prüfung von Hebezeugen wie Kranen oder Winden. Anschlagmittel sind Lastaufnahmemittel zwischen Last und Hebezeug, während Hebezeuge die eigentlichen Hubeinrichtungen darstellen. Für Hebezeugprüfungen nach DGUV Vorschrift 52 ist eine separate Qualifikation erforderlich, die mechanische Baugruppen, Tragwerke und Antriebssysteme umfasst.
Nach erfolgreicher Prüfung der Anschlagmittel muss die Befähigte Person eine Prüfplakette oder Kennzeichnung anbringen, die das Prüfdatum, den nächsten Prüftermin und die Identifikation des Prüfers enthält. Bei textilen Anschlagmitteln dürfen keine Kennzeichnungen aufgeklebt werden, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen. Zurrmittel erhalten zusätzlich einen Vermerk zur zulässigen Vorspannkraft nach VDI 2700.