Qualifizieren Sie sich mit den bewährten Schulungen von AST zur Befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterbeauftragter). Für gesetzeskonforme Leiterprüfungen an Anlegeleitern, Stehleitern, Podestleitern und fahrbaren Arbeitsbühnen entsprechend BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV Information 208-016 – vom Grundkurs „Basic Leitern und Tritte“ (ab 650€) bis zur optionalen ISO-Personenzertifizierung für Leiterbeauftragte. Die strukturierten Lehrgänge für Leitern und Tritte befähigen zu lückenlosen Leiterprüfungen und minimieren das Haftungsrisiko für Ihren Betrieb erheblich.
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AST strukturiert die Qualifikation zur Befähigten Person Leitern und Tritte in zwei ergänzende Stufen. Die „Basic“-Qualifikation Leitern und Tritte als fundierte Prüfbefähigung und die optionale ISO-Personenzertifizierung als internationale Kompetenzdokumentation.
Unser Basic-Kurs integriert rechtliche Rahmenbedingungen mit leitertypspezifischem Expertenwissen in einem durchgängigen Ausbildungskonzept. Die ISO-Zertifizierung belegt darüber hinaus die Kompetenz gemäß weltweit anerkannter Qualitätsstandards.
Unsere Befähigte-Personen-Lehrgänge bei AST resultieren aus mehr als zwei Jahrzehnten Arbeitssicherheitspraxis. Kursteilnehmer erwerben Handlungssicherheit im Umgang mit Steighilfen und weiteren Betriebsmitteln durch realitätsbezogene Lehrinhalte und versierte Ausbilder.
Der Kurs Befähigte Person Leitern und Tritte „Basic“ etabliert die komplette Prüfbefähigung für Leitern und Tritte in einem geschlossenen Ausbildungsgang. Diese Qualifizierung verknüpft gesetzliche und technische Basiskompetenzen mit leitertypspezifischem Know-how und autorisiert zur selbstständigen Ausführung von Leiterprüfungen an Anlegeleitern, Stehleitern, Podestleitern und fahrbaren Arbeitsbühnen. Der Kurs orientiert sich an BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203 sowie DGUV Information 208-016.
Inhalt: Der Leiterprüfung Lehrgang etabliert die Logik der Betriebssicherheitsverordnung, definiert Anforderungsprofile für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203, erläutert Grundprinzipien der prüforientierten Gefährdungsbeurteilung und zeigt Kontrollmethoden samt Nachweispflichten auf. Hieran anknüpfend behandelt unser Kurs leitertypspezifische Prüfabläufe. Charakteristische Defekte wie Risse in Holmen, Verformungen an Sprossen, beschädigte Verbindungselemente, verschlissene Leiterfüße, defekte Spreizeinrichtungen und Korrosionsschäden werden detailliert erarbeitet. Anwendungsorientierte Leiterkontrollen an unterschiedlichen Typen, Mängelbewertung nach Ausscheidungskriterien und rechtsverbindliche Protokollierung mittels Leitern-und-Tritte-Checklisten konsolidieren die erworbenen Fähigkeiten.
Die Basic-Qualifizierung für Leitern und Tritte enthält das Modul „Grundlagen QM A“. Dieses Grundlagenmodul gilt für Arbeitsmittel mit geringerem Prüfaufwand (Qualifikationsmerkmal A gemäß VDI 4068). Hast du „Grundlagen QM A“ bereits absolviert? Wir rechnen dir diese Vorleistung an und reduzieren den Preis entsprechend.
Ausbildungsziel: Absolventen realisieren Prüfungen von Leitern und Tritten eigenverantwortlich und rechtswirksam. Sie durchdringen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäß DGUV Information 208-016, identifizieren sicherheitsrelevante Defekte an diversen Leitertypen, bewerten diese sachgerecht nach den jeweiligen Ausscheidungskriterien und protokollieren Prüfergebnisse normgerecht.
Zielgruppe: Technisches Personal aus Wartung, Instandhaltung und Gebäudemanagement, Werkstattmeister und Techniker, denen Leiterprüfungen übertragen werden sollen. Sicherheitsbeauftragte und Facility-Koordinatoren, die betriebseigene Leitern und Tritte kontrollieren wollen. Beschäftigte aus Handwerk und Produktion, die bereits Anwendungskenntnisse im Leiterumgang besitzen und vollumfänglich zur Kontrolle autorisiert werden sollen.
Berufliche Perspektive: Der Leiterprüfer-Lehrgang befähigt zur Durchführung von Leiterprüfungen im eigenen Betrieb oder als externer Prüfdienstleister. Fakultativ lässt sich die ISO 17024-Personenzertifizierung ergänzen.
Abschluss: Das Zertifikat Befähigte Person Leitern und Tritte „Basic“ autorisiert zur vollumfänglichen Durchführung von Leiterprüfungen für sämtliche gängigen Leitertypen und Tritte.
Dauer & Preis: 1 Tag – 650 Euro zzgl. MwSt.
Die ISO-Personenzertifizierung markiert die oberste Qualifikationsebene für Befähigte Personen im Bereich Leitern und Tritte. Diese Personenzertifizierung validiert Prüfkompetenz entsprechend TRBS 1203 und dem weltweit anerkannten Standard ISO 17024. Die Zertifizierung belegt Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf Spitzenniveau im Prüfbereich Steighilfen.
Inhalt: Die Zertifizierung beinhaltet eine umfassende Kompetenzprüfung (schriftlich und mündlich) aller erworbenen Fähigkeiten im Bereich Leiterprüfung. Die ISO 17024-Zertifizierung genießt internationale Anerkennung und referenziert auf die Kontrolle von Leitern und Tritten.
Ausbildungsziel: Absolventen belegen ihre Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf Spitzenniveau. Sie absolvieren erfolgreich eine international anerkannte Personenzertifizierung für Leiterprüfungen.
Zielgruppe: Leiterbeauftragte, die im Kontext von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001 tätig sind. Externe Prüfdienstleister, die ihre Fachkompetenz im Bereich Leiterprüfung DGUV permanent nachweisen müssen. Betriebe, die Spitzenstandards bei der Prüfung von Leitern und Tritten anvisieren.
Berufliche Perspektive: Die Zertifizierung befähigt zur Durchführung von Leiterprüfungen im Kontext eines Qualitätsmanagementsystems. Externe Leiterprüfer dokumentieren ihre dauerhaft aktuelle Fachkompetenz mit der Zertifizierung.
Abschluss: ISO 17024-Personenzertifikat „ISO Leitern und Tritte – Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten“ – international anerkannte Spitzenqualifikation mit Rezertifizierungsbeleg.
Dauer & Preis: Ergänzende Prüfung zur Basic-Qualifikation – 450 Euro zzgl. MwSt.
Die Rezertifizierung geschieht alle 3 Jahre durch Beleg kontinuierlicher Prüfaktivität und Teilnahme an den AST SafetyDays.
Die Qualifikation zur Befähigten Person für Leitern und Tritte bei AST basiert auf einem systematischen Ausbildungsrahmen, der theoretisches Fundament mit praktischer Anwendung verknüpft. Das Ausbildungskonzept bei AST beruht auf einem integrierten Schulungsansatz, der optimale Effizienz bei maximaler Qualität für Leiterprüfungen sicherstellt.
Der „Basic Leitern und Tritte“-Kurs etabliert die vollständige Prüfbefähigung in einem kompakten 1-Tages-Kurs. Er verknüpft die gesetzlichen Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung, die Vorgaben der TRBS 1201 und 1203 sowie die Systematik der prüforientierten Gefährdungsbeurteilung mit leitertypspezifischem Fachwissen entsprechend DGUV Information 208-016. Die Schulung Leitern und Tritte BG erfasst alle gängigen Steighilfentypen – Anlegeleitern, Stehleitern, Podestleitern, fahrbare Arbeitsbühnen – und deren spezifische Anforderungen. Anwendungsorientierte Übungen an diversen Leitern mit unterschiedlichen Defektbildern konsolidieren das theoretische Fundament. Die Absolventen erhalten vollständige Prüfchecklisten für den Prüfalltag.
Die Schulung für Befähigte Personen Leitern und Tritte bei AST simuliert authentische Prüfsituationen, denen Befähigte Person für Leiterprüfungen im Betriebsalltag begegnen. Absolventen trainieren an gezielt präparierten Schadensfällen die Bewertung kritischer Defekte.
Diese Praxisszenarien bereiten gezielt auf die Herausforderungen der Prüfung Leitern und Tritte DGUV vor und schaffen Kompetenz bei der Bewertung von Grenzsituationen.
Die ISO-Personenzertifizierung nach ISO 17024 repräsentiert einen besonderen Qualitätsbeleg für Leiterprüfungen. Diese Zertifizierung belegt die Kompetenz entsprechend international anerkannter Standards und vereinfacht den Beleg der zeitnahen beruflichen Aktivität. Für Prüfdienstleister ist diese Personenzertifizierung haftungsrechtlich wertvoll, für betriebsinterne Leiterbeauftragte vereinfacht sie Audits nach ISO 9001.
Unser Qualifizierungsprozess bei AST berücksichtigt sämtliche relevanten Regelwerke: neben der BetrSichV und den technischen Regeln fließen Arbeitsstättenrichtlinien, Herstellervorgaben und DGUV-Prüfgrundsätze in den Kurs ein. Diese umfassende Betrachtung gewährleistet rechtswirksame Prüfungen von Leitern und Tritten.
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs Leitern und Tritte erfolgt die formelle Beauftragung durch den Arbeitgeber. Die erworbenen Fähigkeiten werden durch regelmäßige Fortbildungen mittels der jährlichen AST SafetyDays aktuell gehalten.
Unser integriertes Schulungskonzept verknüpft theoretisches Fundament mit praktischer Anwendung für maximale Qualität bei Leiterprüfungen.
Der 1-Tages-Kurs verknüpft rechtliche Grundlagen (BetrSichV, DGUV Information 208-016) mit Prüfchecklisten und realen Szenarien wie folgenden.
Ein international anerkannter Qualitätsnachweis. Diese Zertifizierung erleichtert internen Leiterbeauftragten Audits nach ISO 9001 und dient Dienstleistern als wichtiger Haftungsnachweis.
Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die formelle Beauftragung durch den Arbeitgeber. Sie sind nun befähigt, Grenzfälle (z.B. tolerierbarer Verschleiß vs. sicherheitskritischer Schaden) rechtssicher zu bewerten.
Bleiben Sie auf dem Stand der Technik. Durch die jährlichen AST SAFETY DAYS halten Sie Ihr Fachwissen aktuell und erfüllen die Forderung nach zeitnaher beruflicher Tätigkeit.
Dauer:
1 Tag
Preis:
650 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
„Basic“-Zertifikat für Befähigte Personen (vollständige Prüfkompetenz für Leitern und Tritte)
Dauer:
Ergänzende Prüfung
Preis:
Basic + 450 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
Zusätzliche Personenzertifizierung ISO 17024 für Befähigte Personen für Leitern und Tritte
Die Schulung für Befähigte Personen-Schulung für Leiterbeauftragte erfasst alle praxisrelevanten Steighilfentypen gemäß DGUV Information 208-016. Jeder Leitertyp zeigt charakteristische Defektbilder und Ausscheidungskriterien, die theoretisch und praktisch vermittelt werden.
Kontrolle von ein- und mehrteiligen Anlegeleitern aus Holz, Aluminium oder Kunststoff.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von ein- und beidseitig besteigbaren Stehleitern mit Spreizeinrichtung.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von kombinierbaren Leiterteilen mit verschiedenen Einsatzmöglichkeiten.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Stehleitern mit Arbeitsplattform und Geländer.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von mehrteiligen, ausziehbaren Leitern mit Auszugsmechanismus.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von mobilen Podesten mit Treppenaufgang oder Leiter.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von niedrigen Steighilfen bis 1 Meter Standhöhe.
Prüfschwerpunkte:
Jeder Leitertyp wird theoretisch erarbeitet und praktisch an Originalsteighilfen trainiert. Die Absolventen lernen typspezifische Ausscheidungskriterien kennen und wenden diese in realitätsnahen Prüfsituationen an. Die Prüfung-Leitern-und-Tritte-Checklisten werden für jeden Steighilfentyp individuell erarbeitet.
Um als Befähigte Person Leitern und Tritte für Leiterprüfungen qualifiziert werden zu können, muss die Person drei zentrale Qualifikationsanforderungen erfüllen. Eine berufliche Ausbildung, praktische Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Aktivität. Diese Basisanforderungen für Befähigte Personen sind in § 2 Abs. 7 BetrSichV definiert und werden in der Technischen Regel TRBS 1203 konkretisiert.
Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung bildet das Fundament. Dies kann eine handwerkliche Ausbildung, ein Meisterabschluss oder ein technisches Studium sein. Die Ausbildung sollte einen Bezug zu Arbeitsmitteln, Konstruktionslehre oder Werkstofftechnik aufweisen. Spezielle Vorkenntnisse zu Leitern sind nicht zwingend erforderlich.
Anwendungskenntnisse im Umgang mit Steighilfen sind vorteilhaft. Die Person sollte charakteristische Defekte an diversen Leitertypen kennen, Gefährdungen beim Leitergebrauch einschätzen können und mit der vorschriftsmäßigen Handhabung von Leitern vertraut sein. Alternativ kann diese Erfahrung durch intensive Schulung erworben werden.
Aktuelle Praxisnähe zeigt sich durch regelmäßige Prüfaktivitäten und kontinuierliche Weiterbildung. Mehrere Leiterkontrollen pro Monat sind erforderlich, um die Prüfpraxis aufrechtzuerhalten. Bei längeren Unterbrechungen müssen Fähigkeiten aufgefrischt werden.
Leiterbeauftragte müssen bei Kontrollen fachlich unabhängig agieren und dürfen durch diese Rolle nicht benachteiligt werden. Diese Unabhängigkeit der Befähigten Person garantiert objektive Prüfergebnisse und trägt zur Betriebssicherheit bei.
Die Begriffe "Leiterbeauftragter", "Sachkundiger" und "Befähigte Person" werden häufig synonym verwendet. Rechtlich korrekt ist jedoch gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV nur die Bezeichnung "Zur Prüfung befähigte Person".
Eine umgangssprachliche Bezeichnung, die in Gesetzestexten nicht existiert. Sie beschreibt jedoch treffend die Rolle der Person, die vom Arbeitgeber intern mit der Kontrolle beauftragt wurde.
Der rechtlich korrekte Begriff nach BetrSichV. Nur wer durch Ausbildung und Erfahrung qualifiziert ist, darf Prüfungen durchführen. Ein separater "Leiterschein" existiert nicht – die Befähigung zählt.
Ja. Die BetrSichV schreibt regelmäßige Prüfungen vor. Neben der Sichtprüfung vor jeder Nutzung ist mindestens jährlich eine dokumentierte Prüfung durch eine Befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben.
Die zeitnahe berufliche Aktivität erfordert kontinuierliche Fortbildung für Leiterbeauftragte. Technische Neuerungen bei Steighilfen, Regelwerksanpassungen und innovative Prüfmethoden machen regelmäßige Aktualisierungen unverzichtbar.
Regelmäßige Fortbildungen sichern die Aktualität des Fachwissens. Die TRBS 1203 fordert den Beleg kontinuierlicher Weiterbildung. In der VDI 4068 werden je nach Qualifikationsmerkmal Fortbildungen alle ein bis drei Jahre vorgegeben. Jährliche Schulungen von mindestens einem halben Tag Dauer haben sich als Mindeststandard etabliert. Themenschwerpunkte sind dabei meist die folgenden:
Praktische Prüfaktivität erhält die Kompetenz. Mehrere Leiterkontrollen pro Monat sind erforderlich, um Routine zu bewahren. Bei längeren Unterbrechungen über drei Monate empfiehlt sich ein Auffrischungskurs mit praktischen Übungen an diversen Leitertypen und aktuellen Leitern-Prüfung-Checklisten.
Fachlicher Austausch erweitert den Horizont. Erfahrungsaustausch mit Kollegen, Teilnahme an Fachveranstaltungen und Mitarbeit in Arbeitskreisen fördern die Expertise. Herstellerschulungen zu innovativen Leitertypen oder Materialneuerungen ergänzen das Wissensspektrum.
Dokumentation der Fortbildung schafft Rechtssicherheit. Ein Fortbildungsbeleg dokumentiert folgendes:
Die AST SafetyDays bieten eine kompakte eintägige Fortbildung für Befähigte Personen Leitern und Tritte DGUV. Das 7-stündige Programm erfasst aktuelle Regelwerksanpassungen gemäß DGUV Information 208-016, Praxisfälle und ermöglicht branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch.
Die Fortbildung erfüllt die Vorgaben der TRBS 1203 und VDI 4068 und verlängert AST-Zertifizierungen um zwölf Monate. Absolventen erhalten vollständige Unterlagen zur Aktualisierung ihrer Prüfhilfsmittel für Leitern und Tritte, inklusive aktualisierter Leiter-Prüfung-Checklisten.
Die AST SafetyDays finden am CAMPUS M Home of Safety statt und werden in einem Drei-Tages-Zeitraum einmal im Jahr veranstaltet. Die Investition von 300 Euro plus Mehrwertsteuer sichert den rechtskonformen Kenntnisstand für Leiterprüfungen für das gesamte Jahr.
Die Lehrgänge für Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritte werden in drei Formaten bzw. an drei Standorten angeboten: Vor-Ort-Schulungen im Campus M. Home of safety, Online-Schulungen für die theoretische Qualifizierung und firmeninterne Schulungen direkt in Ihrem Betrieb.
Alle unsere Lehrgänge für Befähigte Personen werden mit Top-Equipment und ausschließlich durch erfahrene Ausbilder durchgeführt.
Vor-Ort-Schulungen finden im CAMPUS M. Home of safety oder direkt in Ihrem Betrieb statt. Unsere bewährten Ausbildungsprogramme bei AST erfassen alle Leitertypen und Prüfmethoden.
Anwendungsorientierte Übungen werden auf dem Übungsgelände durchgeführt, wo diverse Defektbilder an Originalleitern identifiziert und bewertet werden können. Die Absolventen trainieren intensiv mit Leitern-und-Tritte-Checklisten für die diversen Steighilfentypen.
Die Schulungen für Leiterbeauftragte mittels E-Learning, ermöglichen die flexible theoretische Qualifizierung zum Tritt- und Leiterprüfer. Der Online Leiterprüfungs-Lehrgang vermittelt rechtliche Grundlagen, Prüfmethoden und Schadensbilderkennung per Videoschulung. Praktische Übungen können im Anschluss am eigenen Betriebsstandort durchgeführt werden. Diese Schulungsvariante eignet sich besonders für eine flexible Qualifizierung zur Befähigten Person für Leitern und Tritte (online).
Das Blended-Learning-Konzept für Leiterbeauftragte kombiniert Online-Theorie mit kompakter Praxisschulung vor Ort. Die theoretischen Grundlagen für Tritt- und Leiterprüfungen werden zeitlich flexibel online erarbeitet, die praktische Vertiefung erfolgt in einem verkürzten Präsenztag. Ideal für Teilnehmer mit begrenzter Reisezeit.
Individuelle Ausbildungen für die Leiterprüfung werden maßgeschneidert auf Ihre betrieblichen Anforderungen zusammengestellt. Bei größeren Teilnehmergruppen eines Betriebs können individuelle firmeninterne Lehrgänge direkt mit Ihren betrieblichen Leitern und Tritten konfiguriert werden. Die Schulungen finden wahlweise im Campus M. Home of safety oder direkt bei Ihnen vor Ort statt. Der Schulung für Leiterbeauftragte kann auch mit weiteren Arbeitsmittelprüfungen kombiniert werden.
Wir bei AST stehen jeden Morgen für ein Ziel auf: Ihre Mitarbeiter gehen abends so gesund nach Hause, wie sie gekommen sind. Unsere fortschrittlichen Arbeitssicherheitslösungen bieten maximale Sicherheit, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen als ganzheitliches Konzept. Zuverlässig im Alltag, bewährt im Ernstfall. Diese Qualität verdanken wir unserer konsequenten Spezialisierung im Bereich Arbeitssicherheit seit über 20 Jahren. Deshalb werden die Befähigte Personen Schulungen – wie die für die Tritt- und Leiterprüfung – auch so häufig gebucht.
Angelika und Matthias Müller (Geschäftsführung)
Leitern und Tritte sind tragbare Steighilfen zum Überwinden von Höhenunterschieden. Diese Arbeitsmittel ermöglichen den Zugang zu erhöhten Arbeitsplätzen und übernehmen sicherheitskritische Funktionen beim Arbeiten in der Höhe. Zu den Leitern und Tritten zählen Anlegeleitern, Stehleitern, Mehrzweckleitern, Podestleitern, Schiebeleitern, fahrbare Arbeitsbühnen und Tritte.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine Befähigte Person ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor schweren Arbeitsunfällen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Information 208-016 fordern wiederkehrende Kontrollen von Leitern und Tritten.
Beschädigte oder verschlissene Steighilfen führen zu Abstürzen mit gravierenden Folgen für Personen und Sachwerte.
Mangelhafte Leitern verursachen jährlich zahlreiche Arbeitsunfälle mit schweren Verletzungen.
Eine Befähigte Person zur Kontrolle von Leitern und Tritten identifiziert kritische Defekte wie Holmrisse, Sprossenlockerungen, defekte Spreizeinrichtungen, verschlissene Leiterfüße oder Korrosionsschäden frühzeitig und verhindert gefährliche Situationen in Ihrem Betrieb.
Kritische Defektbilder bei Leitern erfordern geschultes Auge. An Holmen zeigen sich beispielsweise oft Längsrisse im Bereich von Sprossenverbindungen, während Korrosion bei Aluminiumleitern die Tragfähigkeit schleichend reduziert.
Spreizeinrichtungen leiden oft unter Dauerbeanspruchung (ein Defekt, der äußerlich kaum sichtbar zum plötzlichen Versagen führen kann).
Sprossen entwickeln regelmäßig Lockerungen bevorzugt durch Schwingungsbelastung. Leiterfüße weisen Abrieb auf, der die Standsicherheit reduziert. Verbindungselemente zeigen charakteristische Verschleißmuster durch Dauerbeanspruchung, während Gelenke durch mangelnde Wartung Spiel entwickeln können.
Die fachgerechte Leiter Prüfung erfordert typspezifisches Fachwissen. Anlegeleitern zeigen andere Defektbilder als Stehleitern, Holzleitern unterliegen anderen Prüfkriterien als Aluminiumleitern, fahrbare Arbeitsbühnen weisen charakteristische Belastungsmerkmale auf. Eine Befähigte Person zur Kontrolle von Leitern und Tritten kennt die jeweiligen Ausscheidungskriterien und bewertet Defekte korrekt. Diese typspezifischen Schadensverläufe machen spezialisiertes Fachwissen unverzichtbar, denn oberflächliche Sichtkontrollen ohne fundierte Ausbildung übersehen sicherheitskritische Defekte leider zu häufig.
Wie oft eine Tritt- und Leiterprüfung durchgeführt werden muss, regeln BetrSichV und DGUV Information 208-016. Vor jeder Verwendung erfolgt eine Sichtkontrolle durch den Benutzer. Mindestens einmal jährlich muss eine gründliche Prüfung durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten erfolgen. Bei intensiver Nutzung oder besonderen Belastungen verkürzen sich die Prüfintervalle – hier empfiehlt sich eine halbjährliche oder vierteljährliche Kontrolle.
In unseren Leiter-Prüfungs-Lehrgängen bei AST erhalten Sie vollständige Checklisten zur Prüfung von Leitern für alle gängigen Steighilfentypen wie Anlegeleitern, Stehleitern, Podestleitern, fahrbare Arbeitsbühnen und Tritte. Diese Prüfungs-Checklisten orientieren sich an DGUV Information 208-016 und sind sofort einsetzbar. Sie erhalten sowohl Papiervorlagen als auch digitale Prüfprotokolle.
Nein, der Kurs zur Befähigten Person zur Kontrolle von Leitern und Tritten berechtigt ausschließlich zur Prüfung von Steighilfen gemäß DGUV Information 208-016. Für andere Betriebsmittel wie Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen oder elektrische Betriebsmittel sind separate Qualifikationen erforderlich. Allerdings lassen sich mehrere Befähigte-Personen-Schulungen kombinieren – sprechen Sie uns auf Kombi-Pakete an.
Schulungen zur Befähigten Person für Leitern und Tritte werden von verschiedenen Anbietern wie der DEKRA, TÜV oder AST angeboten. Bei AST profitieren Sie von über 20 Jahren Spezialisierung in der Arbeitssicherheit, erfahrenen Trainern, modernster Schulungsinfrastruktur im Campus M. Home of Safety und einem umfassenden digitalen Schulungskonzept. Vergleichen Sie gerne unsere Inhalte, Praxisanteile und Preise, sowie die Spezialisierung, um den optimalen Anbieter für sich zu finden.
Nach erfolgreicher Leiterprüfung muss die Befähigte Person eine Prüfplakette anbringen, die das Prüfdatum, den nächsten Prüftermin und die Identifikation des Prüfers enthält. Die Plakette wird gut sichtbar an der Leiter angebracht, üblicherweise am oberen Holm. Zusätzlich muss ein Prüfprotokoll erstellt werden, das alle kontrollierten Bauteile und festgestellte Defekte dokumentiert. Die Leiterprüfungen müssen lückenlos nachvollziehbar sein.