Qualifizieren Sie sich zur Befähigten Person für die Prüfung von PSA gegen Absturz (PSAgA) durch das strukturierte Ausbildungsprogramm bei AST. Für gesetzeskonforme PSAgA-Prüfungen an Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Anschlageinrichtungen und Höhensicherungsgeräten entsprechend BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV Regel 112-198 – vom Grundkurs „Basic PSAgA“ (ab 1.350€) bis zur ergänzenden ISO-Personenzertifizierung. Der Lehrgang zur Absturzsicherungsprüfung befähigt zu lückenlosen PSAgA-Kontrollen als Sachkundiger für PSAgA und minimiert das Haftungsrisiko in Ihrem Betrieb erheblich.
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
AST strukturiert die Qualifikation zur Befähigten Person PSAgA in zwei ergänzende Stufen. Die „Basic“-Qualifikation PSAgA als fundierte Prüfbefähigung und die optionale ISO-Personenzertifizierung als internationale Kompetenzdokumentation.
Der Basic-Kurs integriert rechtliche Rahmenbedingungen mit PSAgA-spezifischem Expertenwissen in einem durchgängigen Ausbildungskonzept. Die ISO-Zertifizierung belegt darüber hinaus die Kompetenz gemäß weltweit anerkannter Qualitätsstandards.
Unsere Schulungen für Befähigte Personen resultieren aus mehr als zwei Jahrzehnten Arbeitssicherheitspraxis. Kursteilnehmer erwerben Handlungssicherheit im Umgang mit Absturzsicherungen und weiteren Betriebsmitteln durch realitätsbezogene Lehrinhalte und versierte Ausbilder.
Der Kurs Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz „Basic“ etabliert die komplette Prüfbefähigung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz in einem geschlossenen Ausbildungsgang. Diese Qualifizierung verknüpft gesetzliche und technische Basiskompetenzen mit PSAgA-spezifischem Know-how und autorisiert zur selbstständigen Ausführung von Absturzsicherung Prüfungen an Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Anschlageinrichtungen und Auffanggeräten. Der Kurs orientiert sich an BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV Regel 112-198 und DGUV Grundsatz 312-906.
Inhalt: Der PSAgA Prüfung Lehrgang etabliert die Logik der Betriebssicherheitsverordnung, definiert Anforderungsprofile für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203, erläutert Grundprinzipien der prüforientierten Gefährdungsbeurteilung und zeigt Kontrollmethoden samt Nachweispflichten auf. Hieran anknüpfend behandelt der Kurs PSAgA-spezifische Prüfabläufe für sämtliche Komponenten. Charakteristische Defekte wie Risse in Gurtbändern, beschädigte Nähte, Korrosion an Karabinern, verschlissene Falldämpfer, defekte Höhensicherungsgeräte und beschädigte Anschlagpunkte werden detailliert erarbeitet. Anwendungsorientierte PSAgA-Kontrollen an unterschiedlichen Systemen, Mängelbewertung nach Ausscheidungskriterien gemäß Herstellervorgaben und rechtsverbindliche Protokollierung mittels PSAgA-Checklisten konsolidieren die erworbenen Fähigkeiten.
Die Basic-Qualifizierung für PSA gegen Absturz enthält das Modul „Grundlagen QM A+B+C“. Dieses erweiterte Grundlagenmodul gilt für Arbeitsmittel mit erhöhtem Prüfaufwand und Gefährdungspotenzial (Qualifikationsmerkmale A, B und C gemäß VDI 4068). Hast du „Grundlagen QM A+B+C“ bereits absolviert? Wir rechnen dir diese Vorleistung an und reduzieren den Preis entsprechend.
Ausbildungsziel: Absolventen realisieren Prüfungen von PSA gegen Absturz eigenverantwortlich und rechtswirksam. Sie durchdringen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäß DGUV Regel 112-198, identifizieren sicherheitsrelevante Defekte an diversen PSAgA-Komponenten, bewerten diese sachgerecht nach den jeweiligen Ausscheidungskriterien und protokollieren Prüfergebnisse normgerecht. Sie erkennen ab welchem Grad bei Verschleiß oder Abnutzung der Prüfbefund positiv oder negativ ausfällt.
Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte und Koordinatoren für Arbeiten in der Höhe, technisches Personal aus Wartung und Facility Management, Monteure und Gerüstbauer, denen PSAgA-Kontrollen übertragen werden sollen. Beschäftigte aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung, die regelmäßig mit Absturzsicherungen arbeiten und vollumfänglich zur Kontrolle autorisiert werden sollen.
Berufliche Perspektive: Die PSA Ausbildung befähigt zur Durchführung von Absturzsicherung Prüfungen im eigenen Betrieb oder als externer Prüfdienstleister. Optional lässt sich die ISO 17024-Personenzertifizierung ergänzen.
Abschluss: Das Zertifikat Befähigte Person PSAgA „Basic“ autorisiert zur vollumfänglichen Durchführung von PSAgA-Prüfungen für sämtliche gängigen PSA-Komponenten gegen Absturz.
Dauer & Preis: 3 Tage – 1.350 Euro zzgl. MwSt.
Die ISO-Personenzertifizierung markiert die oberste Qualifikationsebene für Befähigte Personen im PSAgA-Bereich. Diese Personenzertifizierung validiert Prüfkompetenz entsprechend TRBS 1203 und dem weltweit anerkannten Standard ISO 17024 für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Zertifizierung belegt Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf Spitzenniveau im Prüfbereich Absturzsicherung.
Inhalt: Die ISO-Personenzertifizierung beinhaltet eine umfassende Kompetenzprüfung (schriftlich und mündlich) aller erworbenen Fähigkeiten im Bereich PSAgA-Prüfung. Die ISO 17024-Zertifizierung genießt internationale Anerkennung und referenziert auf die Kontrolle von PSA gegen Absturz.
Ausbildungsziel: Absolventen belegen ihre Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf Spitzenniveau. Sie absolvieren erfolgreich eine international anerkannte Personenzertifizierung für PSAgA-Prüfungen.
Zielgruppe: Sachkundige zur Prüfung von PSA gegen Absturz, die im Kontext von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001 arbeiten. Externe Prüfdienstleister, die ihre Fachkompetenz im Bereich Absturzsicherung Prüfung permanent nachweisen müssen. Betriebe, die Spitzenstandards bei der Prüfung PSAgA anvisieren.
Berufliche Perspektive: Die Zertifizierung befähigt zur Durchführung von PSAgA-Kontrollen im Kontext eines Qualitätsmanagementsystems. Externe PSAgA-Prüfer dokumentieren ihre dauerhaft aktuelle Fachkompetenz mit der Zertifizierung.
Abschluss: ISO 17024-Personenzertifikat „ISO PSAgA – Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz“ – international anerkannte Spitzenqualifikation mit Rezertifizierungsbeleg.
Dauer & Preis: Ergänzende Prüfung zur Basic-Qualifikation – 450 Euro zzgl. MwSt.
Die Rezertifizierung geschieht alle 3 Jahre durch Beleg kontinuierlicher Prüfaktivität und Teilnahme an den AST SafetyDays.
Unser systematischer Ausbildungsrahmen verknüpft theoretisches Fundament mit realitätsnahen Übungsparcours für maximale Qualität bei Prüfungen von PSA gegen Absturz durch die Befähigten Personen.
Der 3-Tages-Kurs verbindet rechtliche Grundlagen (DGUV Regel 112-198 / Grundsatz 312-906) mit der Prüfung an präparierten Schadensfällen.
Ein international anerkannter Qualitätsnachweis. Diese Zertifizierung erleichtert internen Prüfern Audits nach ISO 9001 und dient Dienstleistern als wertvoller Haftungsnachweis.
Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die formelle Bestellung zur "Zur Prüfung befähigten Person" durch den Arbeitgeber. Sie sind nun befähigt, über Weiterverwendung oder Aussonderung von PSAgA zu entscheiden.
Bleiben Sie auf dem Stand der Technik. Durch die jährlichen AST SafetyDays halten Sie Ihr Fachwissen aktuell und erfüllen die Forderung nach zeitnaher beruflicher Tätigkeit.
Dauer:
3 Tage
Preis:
1.350 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
„Basic“-Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz (vollständige Prüfkompetenz)
Dauer:
Zusätzliche Prüfung
Preis:
Basic + 450 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
Zusätzliche Personenzertifizierung ISO 17024 für Befähigte Personen für PSAgA (optional)
Die Lehrgänge bei AST für Befähigte Personen zur Absturzsicherung erfassen alle praxisrelevanten Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Regel 112-198. Jede Schulungskomponente zeigt charakteristische Defektbilder und Ausscheidungskriterien, die theoretisch und praktisch vermittelt werden.
Kontrolle von Auffanggurten nach DIN EN 361 und Haltegurten nach DIN EN 358.
Prüfschwerpunkte:
Prüfung von Verbindungsmitteln nach DIN EN 354 und DIN EN 358 sowie Karabinern nach DIN EN 362.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Falldämpfern nach DIN EN 355 in verschiedenen Ausführungen.
Prüfschwerpunkte:
Prüfung von Auffanggeräten einschließlich beweglicher Führung nach DIN EN 353-2 und selbsteinziehenden Höhensicherungsgeräten.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von permanenten und temporären Anschlagpunkten nach DIN EN 795.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle manueller und elektrischer Hubwagen.
Prüfschwerpunkte:
Jede PSAgA-Komponente wird theoretisch erarbeitet und praktisch an Originalausrüstung trainiert. Die Absolventen lernen komponentenspezifische Ausscheidungskriterien nach Herstellervorgaben kennen und wenden diese in realitätsnahen Prüfsituationen an. Die PSAgA-Prüfungs-Checklisten werden für jede Komponente individuell erarbeitet.
Um als Befähigte Person zur Prüfung von PSA zur Absturzsicherung qualifiziert werden zu können, muss die Person drei zentrale Qualifikationsanforderungen erfüllen: Eine berufliche Ausbildung, praktische Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Aktivität. Diese Basisanforderungen sind in § 2 Abs. 7 BetrSichV definiert und werden in der Technischen Regel TRBS 1203 konkretisiert.
Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung bildet das Fundament. Dies kann eine handwerkliche Ausbildung, ein Meisterabschluss oder ein technisches Studium sein. Die Ausbildung sollte einen Bezug zu Arbeitsmitteln, Sicherheitstechnik oder Werkstofftechnik aufweisen. Spezielle Vorkenntnisse zu PSAgA sind nicht zwingend erforderlich, erleichtern jedoch die Qualifizierung.
Anwendungskenntnisse im Umgang mit Absturzsicherungen sind vorteilhaft. Die Person sollte charakteristische Defekte an diversen PSAgA-Komponenten kennen, Gefährdungen beim Arbeiten in der Höhe einschätzen können und mit der vorschriftsmäßigen Anwendung von PSA gegen Absturz vertraut sein. Alternativ kann diese Erfahrung durch intensive Schulung erworben werden.
Aktuelle Praxisnähe zeigt sich durch regelmäßige Prüfaktivitäten und kontinuierliche Weiterbildung. Mehrere PSAgA-Kontrollen pro Quartal sind erforderlich, um die Prüfpraxis aufrechtzuerhalten. Bei längeren Unterbrechungen müssen Fähigkeiten aufgefrischt werden.
Mindestalter: Befähigte Personen zur Prüfung von PSA gegen Absturz müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Befähigten Personen für PSAgA-Prüfungen müssen bei Kontrollen fachlich unabhängig agieren und dürfen durch diese Rolle nicht benachteiligt werden. Diese Unabhängigkeit garantiert objektive Prüfergebnisse und trägt zur Betriebssicherheit bei den Höhenarbeiten bei.
Die Begriffe "Sachkundiger zur Prüfung von PSA gegen Absturz" und "Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz" werden häufig synonym verwendet. Rechtlich korrekt ist jedoch die Bezeichnung "Zur Prüfung befähigte Person" gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV.
Stammt aus älteren berufsgenossenschaftlichen Regelwerken und bezeichnete Personen, die PSAgA-Prüfungen durchführen durften. Der Begriff wurde rechtlich durch "Befähigte Person" ersetzt.
Der heute korrekte Begriff. Wer Sachkundiger zur Prüfung von PSA gegen Absturz werden möchte, absolviert heute die PSA Ausbildung zur Befähigten Person.
Bezeichnen eine höhere Qualifikationsstufe (Ingenieursabschluss, mind. 3 Jahre Erfahrung). Einsatz hauptsächlich für Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen durch zugelassene Überwachungsstellen.
Die zeitnahe berufliche Aktivität erfordert kontinuierliche Fortbildung für Befähigte Personen im PSAgA-Bereich. Technische Neuerungen bei Absturzsicherungen, Regelwerksanpassungen und innovative Prüfmethoden machen regelmäßige Aktualisierungen unverzichtbar.
Regelmäßige Fortbildungen sichern die Aktualität des Fachwissens. Die TRBS 1203 fordert den Beleg kontinuierlicher Weiterbildung. In der VDI 4068 werden je nach Qualifikationsmerkmal Fortbildungen alle ein bis drei Jahre vorgegeben. Jährliche Schulungen von mindestens einem Tag Dauer haben sich als Mindeststandard etabliert. Themenschwerpunkte sind dabei meist die folgenden:
Praktische Prüfaktivität erhält die Kompetenz. Mehrere PSAgA-Kontrollen pro Quartal sind erforderlich, um Routine zu bewahren. Bei längeren Unterbrechungen über drei Monate empfiehlt sich ein Auffrischungskurs mit praktischen Übungen an diversen PSAgA-Komponenten und aktuellen Absturzsicherung-Prüfung-Checklisten.
Fachlicher Austausch erweitert den Horizont. Erfahrungsaustausch mit Kollegen, Teilnahme an Fachveranstaltungen und Mitarbeit in Arbeitskreisen fördern die Expertise. Herstellerschulungen zu innovativen PSAgA-Systemen oder Materialneuerungen ergänzen das Wissensspektrum.
Dokumentation der Fortbildung schafft Rechtssicherheit. Ein Fortbildungsbeleg dokumentiert folgendes:
Die AST SafetyDays bieten eine kompakte eintägige Fortbildung für Befähigte Personen zur Prüfung von PSA gegen Absturz. Das 7-stündige Programm erfasst aktuelle Regelwerksanpassungen gemäß DGUV Regel 112-198 und DGUV Grundsatz 312-906, Praxisfälle und ermöglicht branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch.
Die Fortbildung erfüllt die Vorgaben der TRBS 1203 und VDI 4068 und verlängert AST-Zertifizierungen um zwölf Monate. Absolventen erhalten vollständige Unterlagen zur Aktualisierung ihrer Prüfhilfsmittel für PSA gegen Absturz, inklusive aktualisierter PSAgA-Prüfung-Checklisten. Alle wichtigen Neuerungen aus Vorschriften und Stand der Technik werden aufgearbeitet, Erfahrungen aus wiederkehrenden Prüfungen analysiert und den Teilnehmern vermittelt.
Die AST SafetyDays finden am CAMPUS M Home of Safety statt und werden in einem Drei-Tages-Zeitraum einmal im Jahr veranstaltet. Die Investition von 300 Euro plus Mehrwertsteuer sichert den rechtskonformen Kenntnisstand für PSAgA-Prüfungen für das gesamte Jahr.
Die Lehrgänge für Befähigte Personen im PSAgA-Bereich werden bei AST in zwei Formaten angeboten: Vor-Ort-Schulungen im Campus M. Home of safety und firmeninterne Schulungen direkt in Ihrem Betrieb.
Die Schulungen zur PSAgA-Prüfung sind Teil unseres umfassenden Angebots an Schulungen für Befähigte Personen.
Vor-Ort-Schulungen für die PSAgA-Befähigte Person finden in unserem CAMPUS M. Home of safety statt.
Unsere bewährten Ausbildungsprogramme bei AST erfassen alle PSAgA-Komponenten und Prüfmethoden die zur ganzheitlichen Absturzsicherung benötigt werden.
Anwendungsorientierte Übungen werden auf unserem Übungsgelände durchgeführt, wo diverse Defektbilder an Original-PSAgA-Ausrüstung identifiziert und bewertet werden können.
Im SAFETY PARK stehen Praxisstrecken und Übungsparcours für PSAgA sowie diverses Zubehör für Lernübungen startklar. Die Absolventen trainieren intensiv mit PSAgA-Checklisten für die diversen Komponententypen.
Firmenspezifische Ausbildungen werden maßgeschneidert auf Ihre betrieblichen Anforderungen zusammengestellt. Bei größeren Teilnehmergruppen eines Betriebs können individuelle firmeninterne Lehrgänge direkt mit Ihrer betrieblichen PSAgA-Ausrüstung konfiguriert werden. Die Schulungen finden wahlweise im Campus M. Home of safety oder direkt bei Ihnen vor Ort statt.
Wir bei AST stehen jeden Morgen für ein Ziel auf: Ihre Mitarbeiter gehen abends so gesund nach Hause, wie sie gekommen sind. Unsere fortschrittlichen Arbeitssicherheitslösungen bieten maximale Sicherheit, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen als ganzheitliches Konzept. Zuverlässig im Alltag, bewährt im Ernstfall. Diese Qualität verdanken wir unserer konsequenten Spezialisierung im Bereich Arbeitssicherheit seit über 20 Jahren. Deshalb werden die Befähigte Personen Schulungen – wie die für PSAgA – auch so häufig gebucht.
Angelika und Matthias Müller (Geschäftsführung)
Flurförderzeuge sind innerbetriebliche Transportfahrzeuge, welche Lasten anheben, absenken und horizontal bewegen. Flurförderzeuge übernehmen sicherheitsrelevante Funktionen beim innerbetrieblichen Gütertransport und der Lagerbewirtschaftung.
Zu den Flurförderzeugen zählen Gabelstapler (Frontstapler, Schubmaststapler, Seitenstapler), Hubwagen (manuell und elektrisch), Kommissionierfahrzeuge und Teleskopstapler.
Die regelmäßige Kontrolle von Flurförderzeugen durch eine Befähigte Person ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor schweren Arbeitsunfällen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 68 fordern wiederkehrende Kontrollen von Flurförderzeugen. Beschädigte oder verschlissene Flurförderzeuge führen zu Lastabstürzen, Kippunfällen oder Personenschäden mit gravierenden Folgen. Mangelhafte Verzögerungssysteme gefährden Staplerführer und Fußgänger im Betrieb. Befähigte Personen zur Kontrolle von Flurförderzeugen identifizieren kritische Defekte wie Strukturrisse im Rahmen, Hydraulikleckagen, Bremsenverschleiß, Kettendehnung oder defekte Schutzeinrichtungen frühzeitig und verhindern gefährliche Situationen.
Kritische Defektbilder bei Staplern erfordern geschultes Auge. An Rahmenstrukturen zeigen sich Haarrisse oft an hochbelasteten Schweißverbindungen, während Korrosion am Kontergewicht die Standsicherheit schleichend reduziert. Mastgerüste leiden unter Dauerbeanspruchung – ein Defekt, der äußerlich kaum sichtbar die Tragfähigkeit halbieren kann. Hydraulikzylinder entwickeln Leckagen bevorzugt an Dichtungen, Hubketten weisen Dehnung auf, die das tragende Tragvermögen reduziert. Verzögerungssysteme zeigen charakteristische Verschleißmuster durch Dauerbeanspruchung, während Batteriekontakte durch Korrosion Fehlfunktionen verursachen können.
Die fachgerechte Staplerprüfung erfordert typspezifisches Fachwissen. Frontstapler zeigen andere Defektbilder als Schubmastfahrzeuge, Elektrostapler unterliegen anderen Prüfkriterien als Gasstapler, Kommissionierfahrzeuge weisen charakteristische Belastungsmerkmale auf. Eine Befähigte Person zur Kontrolle von Flurförderzeugen kennt die jeweiligen Ausscheidungskriterien und bewertet Defekte korrekt. Diese typspezifischen Schadensverläufe machen spezialisiertes Fachwissen unverzichtbar – oberflächliche Sichtkontrollen ohne fundierte Ausbildung übersehen sicherheitskritische Defekte.
Die UVV-Prüfung von Flurförderzeugen erfolgt vor jeder Inbetriebnahme durch Sichtkontrolle sowie mindestens jährlich durch eine Befähigte Person zur Kontrolle von Flurförderzeugen. Bei intensiver Nutzung oder besonderen Belastungen verkürzen sich die Prüfintervalle gemäß DGUV Vorschrift 68.
Im Staplerprüfungs-Lehrgang erhalten Sie vollständige Checklisten zur Kontrolle von Staplern für alle gängigen Fahrzeugtypen wie Frontstapler, Schubmastfahrzeuge, Kommissionierfahrzeuge, Deichselgeräte und Seitenstapler. Diese Prüfungschecklisten für Stapler orientieren sich an DGUV Vorschrift 68 und sind sofort einsetzbar.
Nein, die Befähigung zur Kontrolle von Flurförderzeugen berechtigt nicht automatisch zum Führen von Gabelstaplern. Staplerführer benötigen einen separaten Staplerschein gemäß DGUV Grundsatz 308-001. Die Prüfer-Qualifikation fokussiert auf die technische Bewertung von Staplern, während der Staplerschein die sichere Bedienung lehrt.
Nach erfolgreicher Staplerprüfung kann die Befähigte Person eine Prüfplakette anbringen, die das Prüfdatum, den nächsten Prüftermin und die Identifikation des Prüfers enthält. Die Plakette wird gut sichtbar am Fahrzeug angebracht. Verpflichtend muss ein Prüfprotokoll mit Befund erstellt werden, das alle kontrollierten Baugruppen und festgestellte Defekte dokumentiert und ein Prüfergebnis ausweist.